Die Verhaftung der Fifa-Funktionäre von letzter Woche hat hohe Wellen geschlagen. Die Turbulenzen um Sepp Blatter und seinen Rücktritt befeuern das Thema zusätzlich. In der Schweiz wird heftig über das Thema Korruption diskutiert – so auch in der Sendung «Forum» am Donnerstagabend.
Ab wann wird ein Geschenk zur Bestechung?
Grundsätzlich dürfe jeder etwas schenken und ein Geschenk annehmen, sagt Konrad Meyer, Unternehmensberater und Vizepräsident von Transparency Schweiz.
Die Frage ist, unter welchen Umständen geschenkt wird, ob daraus Abhängigkeiten entstehen und ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Um einen Fall zu beurteilen, müsse man stets die Geber- und die Nehmerseite betrachten.
Relevant sei, in welcher Funktion jemand ein Geschenk annehme, sagt GLP-Nationalrat Beat Flach.
Als Nationalrat werde ich zum Essen eingeladen. Das ist für mich nicht Korruption. Wenn mich aber jemand in die Ferien einladen will, dann geht das zu weit.
Was für ein öffentliches Amt gelte, gelte nicht zwingend auch für die Privatwirtschaft. Die Privatwirtschaft müsse selber definieren, was noch in einem angemessenen Rahmen sei, so Flach.
Auch SVP-Nationalrat Roland Büchel kennt das Beschenkt-Werden.
Ich könnte an einer Lebervergiftung und an Verfettung leiden vom Wein und Salami, die ich geschenkt bekomme.
Wenn er aber auf eigene Kosten quer durch die Schweiz fahre, um an einer Veranstaltung teilzunehmen, und ihm der Veranstalter anschliessend eine Flasche Wein und einen Salami mitgebe, fühle er sich nicht bestochen.
Heute gebe es vielerorts in der Schweiz klare Richtlinien für die Entgegennahme von Geschenken, sagt Konrad Meyer. Ein Essen würde noch drinliegen, eine Kiste mit sechs Flaschen teurem Wein allerdings nicht. Klar ist: Ob ein Geschenk eine Bestechung ist, ist nicht nur eine Frage des Geldwerts, sondern immer auch von den Umständen und von den involvierten Parteien abhängig.
Wo hört das Geschenk auf und beginnt die Bestechung?
Änderung des Korruptionsstrafrechts – aber nur in milder Form
Der Ständerat hat sich diesen Mittwoch des Themas der Korruption angenommen. Er hat ja gesagt zur einer Änderung des Korruptionsstrafrechts – aber nur in milder Form. Privatbestechung soll auch künftig nicht in jedem Fall von Amtes wegen verfolgt werden.
Mit 22 zu 23 Stimmen beschloss der Ständerat, Privatbestechung nur auf Antrag zu verfolgen, sofern keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die Mehrheit der kleinen Kammer wollte damit sicherstellen, dass in Bagatellfällen kein Strafverfahren durchgeführt werden muss.
Da mische sich der Staat in eine Angelegenheit ein, die die Wirtschaft effektiver lösen könne, sagt eine Mehrheit des Ständerats. Soll plötzlich jedes grössere Essen mit einem Kunden schon kriminell sein und als Bestechung gedeutet werden? Die Befürworter eines schärferen Gesetzes wehren sich gegen den Erstratsentscheid. Es brauche klare Regeln, sagen sie. Unsaubere Geschäfte gebe es auch in der Schweiz.