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Präimplantationsdiagnostik: Wie weit darf die Medizin gehen?
Aus Forum vom 21.05.2015. Bild: Keystone
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Radio SRF 1 Emotionale Diskussion: Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind?

Persönliche Geschichten prägen die «Forum»-Diskussion zur Präimplantationsdiagnostik. Wie weit darf die Medizin gehen? Im Studio diskutierten Experten und Betroffene über die emotionale Abstimmungsvorlage.

Heute ist es verboten, einen künstlich gezeugten Embryo im Labor auf Krankheiten zu untersuchen. Entsprechende Tests sind erst möglich, nachdem der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wurde. Die Vorlage zur Präimplantationsdiagnostik (PID) will dies ändern. Gegner und Befürworter der Präimplantationsdiagnostik diskutierten im «Forum».

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Was Barbara Camenzind Angst macht
aus Audio SRF 1 vom 21.05.2015.
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Barbara Camenzind ist Geschäftsführerin Insieme Cerebral Zug und selber Mutter eines Buben mit Down-Syndrom. Sie ist gegen eine Lockerung des Gesetzes, lehnt die Vorlage also ab. Dass somit mit einem Chromosomenscreening nach Trisomie 21 gesucht und aussortiert würde, mache ihr Angst. Man dürfe nicht entscheiden, welches Leben lebenswert sei und welches nicht.

Gleicher Meinung ist auch Susanne Lippmann-Rieder. Als Mitbegründerin des Ärztekomitees «Nein zur PID» setzt sich die Fachärztin für Psychiatrie gegen die Vorlage ein.

Kritische Stimmen wurden auch in der Hörerdiskussion geäussert: Hugo Wagner aus Rheineck (SG) hatte selber ein schwerstbehindertes Pflegekind: «Jedes Kind hat Recht auf Leben. Natürlich wollen wir alle gesunde Kinder haben, aber auch ein behindertes Kind kann einem seine Liebe zeigen, kann glücklich sein, kann lachen», schreibt er.

Schlagzeile: «100'000 Franken für ein Kind»

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Was Doris Egli anderen Paaren wünscht
aus Audio SRF 1 vom 21.05.2015.
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Weil die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz nicht möglich ist, hat Doris Egli die Untersuchungen im Ausland gemacht. Die Mutter eines Buben mit Cystischer Fibrose wollte bei ihrem dritten Kind Sicherheit: 100'000 Franken hat sie diese Sicherheit gekostet. Lieber hätte sie die Untersuchungen in der Schweiz gemacht. «Wer zu In-Vitro-Befruchtung gezwungen ist, sollte auch die Möglichkeit haben, gewisse Erbkrankheiten auszuschliessen.»

Diese fehlende Möglichkeit für Paare, die auf künstliche Befruchtung angewiesen sind, sorgt auch bei den Hörerinnen und Hörern für Diskussionen: «Tests, ob ein Embryo eine Behinderung hat oder nicht, können heute schon bei Schwangeren durchgeführt werden. Diese Tests wären einfach VOR der Implantierung möglich», wünscht sich Ivo Balliana aus Bern. «Was ist mit den Paaren die auf natürliche Weise unmöglich ein Kind bekommen? Dies ist leider unsere Zukunft. Genau diesen Paaren legt man noch mehr Steine in den sonst schon nicht einfachen Weg», schreibt Regula Müller aus Zürich.

Für eine Lockerung des Gesetztes setzt sich auch Christian De Geyter ein. Er ist

Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Chefarzt der Frauenklinik am Universitätsspital Basel. Das Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin sei 15 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäss, sagt er.

Vorlage zur Präimplantationsdiagnostik

Jedes Jahr lassen sich in der Schweiz rund 6000 Frauen künstlich befruchten. Heute ist es verboten, einen künstlich gezeugten Embryo im Labor auf Krankheiten zu untersuchen. Entsprechende Tests sind erst möglich, nachdem der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wurde.

Die Vorlage zur Präimplantationsdiagnostik (PID) will dies ändern. Die PID ist in fast allen europäischen Ländern erlaubt und soll künftig auch in der Schweiz möglich sein. So könnten Embryos mit einem genetischen Fehler frühzeitig aussortiert und «Schwangerschaften auf Probe» verhindert werden. Das Parlament hat einem entsprechenden Verfassungsartikel bereits zugestimmt. Am 14. Juni stimmt das Volk über die Vorlage ab.

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