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Fortpflanzungsgesetz Abstimmungs-«Arena» zur Präimplantationsdiagnostik

Embryos, die im Reagenzglas entstehen, dürfen bisher vor der Einpflanzung nicht genetisch untersucht werden. Der Bundesrat will das mit einem Verfassungsartikel ändern. Hilft das Paaren, Kinder zu bekommen? Oder beginnt damit die Unterscheidung zwischen «wertvollem» und «minderwertigen» Leben?

Die künstliche Befruchtung von Eizellen ist nur erlaubt, wenn dies auf natürlichem Weg erfolglos bleibt oder wenn die Eltern unter einer schweren Erbkrankheiten leiden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet genetische Untersuchungen von Embryonen, bevor sie der Frau eingesetzt werden. Das soll mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden.

Notwendige Verfassungsgrundlage

Heute dürfen nur einige Embryonen entwickelt werden, was für die Präimplantationsdiagnostik zu wenige sind. Darum muss die Verfassungsgrundlage angepasst werden. Die Durchführung der PID regelt das Fortpflanzungsmedizingesetz. Die Gesetzesänderung hat das Parlament bereits beschlossen – aber auch bei Annahme der PID-Vorlage unterliegt das Gesetz noch dem Referendum.

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Auf der Pro-Seite:

Auf der Contra-Seite:

Die Argumente auf einem Blick

  • Peter Föhn : Die Änderung ist gefährlich, sie führt dazu, dass Behinderte in der Bevölkerung weniger akzeptiert sind.
  • Marianne Streiff-Feller : Die Verfassungsänderung ist unmoralisch. Wir dürfen nicht im Labor entscheiden, welches Leben lebenswert ist.
  • Ruth Humbel : Die Verfassungsrevision hilft Paaren, die sonst keine Kinder bekommen können. Sie ermöglichst ihnen eine bessere Behandlung.
  • Bundesrat Alain Berset : Die restriktiven Regeln der Präimplantationsdiagnostik sind richtig. Die Technik gibt es schon lange, ist aber in der Schweiz verboten. Für betroffene Paare muss die Möglichkeit bestehen, aus diesem Verbot herauszukommen.

Am Expertentisch vertritt der Ethiker Markus Zimmermann die Ansicht, dass mit dem Verfassungsartikel ein Dammbruch erfolgt. «Wir haben damit das Problem, dass Embryonen geschaffen werden, um aus diesen nach Qualitätskriterien die besten auszuwählen.» Das Problem seien aber die Kriterien. «Wenn das einmal erlaubt ist, dann hat man nachher keine logische Begründung mehr, warum das eine schlimmer sein soll als das andere», meint Zimmermann.

Markus Zimmermann und Bruno Imthurn am Expertentisch.
Legende: Die Experten sind der Ethiker Markus Zimmermann, Uni Freiburg, und Arzt Bruno Imthurn, Fortpflanzungsmedizin Uni Zürich. SRF

Der Mediziner Bruno Imthurn räumt ein, dass der Verfassungsartikel eine ungünstige Entwicklung anklingen lässt. Aber das Gegenteil sei der Fall: «Mit der neuen Grundlage lässt sich die teils jahrelange belastende Behandlung von Paaren verkürzen. Zudem kann damit die Zahl von Mehrlingen reduziert werden, denn diese sind ein Risiko für Mutter und Kind.» Imthurm betont zudem, dass «Designerbabys» (z.B. Auswahl der Augenfarbe) gar nicht möglich sind, auch wenn das behauptet werde.

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Marianne Streiff-Feller hält fest, dass man im Parlament auch über «Retterbabys» diskutiert habe, was aber abgelehnt wurde. «Das ist ‹Salamitaktik›, denn es stehen schon weitere Forderungen im Raum.» So befürworte etwa die Ehtikkommission die Eizellen- und Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft. «Wenn man diesen Weg einmal beschreitet, wird man nicht mehr zurückhaltend bleiben», argumentiert Streiff-Feller.

Für Ruth Humbel ist es in der Diskussion unethisch, über Dinge zu sprechen, die im Verfassungsartikel gar nicht zur Diskussion stünden. Es gehe nicht um Retter- oder Designer-Babys. «Mit der PID hat die Parlamentsmehrheit eine klare Grenze gesetzt. Was in der 11. Schwangerschaftswoche möglich ist, soll auch am 5. Tag mit einer befruchteten Eizelle möglich sein.»

Der Bundesrat habe den Vorschlag zum Verfassungsartikel für die PID eingebracht, sagt Peter Föhn . Damit habe er die Tür einen Spalt weit geöffnet. «Die Tür ist heute wesentlich weiter geöffnet, als das der Bundesrat anfänglich gesagt hat. Wehret den Anfängen – was seit 25 Jahren gemacht wird, ist eine rasante Entwicklung.»

Auch Bundesrat Alain Berset hat grosse Mühe mit der Argumentation, was mit der PID medizinisch alles möglich sei und im Ausland gemacht werde. «Dieser Verfassungsartikel ist so restriktiv, man könnte ihn nicht strenger formulieren. Retterbabys sind verboten. Es gab im Parlament Stimmen, die das wollten, dafür wäre aber ein anderer Verfassungsartikel nötig.»

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