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Namenszeichnungen Welchen Wert hat die handschriftliche Unterschrift noch?

Wofür eine Unterschrift überhaupt noch notwendig ist und auf was man achten sollte, wenn man sie gerne ändern würde erklärt Hubert Stöckli, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg.

Die einen sind verschnörkelt, andere eher simpel gehalten: handschriftliche Unterschriften sind sehr individuell. Sinn und Zweck einer Unterschrift ist neben der identifizierenden Unterzeichnung, die Gültigkeit von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen herzustellen. In welchen Situationen Unterschriften welchen rechtlichen Wert haben, erklärt Hubert Stöckli, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg.

Hubert Stöckli

Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg

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Seit 2006 ist Hubert Stöckli Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und Handelsrecht und Direktor des Universitätsinstituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht. Von August 2020 bis Juli 2023 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg. Er hat den Lehrstuhl für Privatrecht an der Universität Freiburg inne.

1. Wo braucht es heute noch Unterschriften?

Es gibt Rechtsgeschäfte, die für ihre Gültigkeit zwingend eine handschriftliche Unterschrift erfordern. Das Gesetz sieht die Unterschrift beispielsweise für Schenkungsversprechen oder Erbteilungsverträge vor. Wenn wir von Unterschriften sprechen, sind neben der handschriftlichen Unterschrift immer auch qualifizierte elektronische Signaturen gemeint. Beide sind in ihrer Gültigkeit identisch.

2. Wo braucht es die Unterschrift nicht?

Für eine Vielzahl von Geschäften muss die Vereinbarung nicht zwingend schriftlich und somit mit Unterschrift erfolgen. Ein Mietvertrag beispielsweise kann auch mündlich abgeschlossen werden. In der Realität werden trotzdem viele Geschäfte schriftlich festgehalten und unterschrieben, obwohl das Gesetz dies nicht explizit erfordert. Auch für die Bestätigung des Erhalts eines Pakets wird oft eine Unterschrift verlangt, obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. In diesem Falle wünscht sich der Absender lediglich eine Bestätigung des Empfängers, dass dieser das Paket erhalten hat.

3. Darf ich meine Unterschriften verändern?

Das Gesetz verbietet es niemandem, die eigene Unterschrift zu ändern. Da der Hauptzweck von Unterschriften jedoch die Identifikation ist, ist es sicher ratsam, für rechtlich relevante Vorgänge jene Unterschrift zu verwenden, die auf dem Pass oder der ID aufgeführt ist. Bei einer Änderung der Unterschrift empfiehlt es sich also, die eigenen Ausweisdokumente entsprechend anpassen zu lassen.

4. Wie sieht die Zukunft der handschriftlichen Unterschrift aus?

Das Recht ist konservativ und die Unterschrift wird sich wohl noch lange halten. Egal ob handgeschrieben oder digital. Gleichzeitig haben wir in vielen Situationen bereits Abschied genommen von der Unterschrift. Identifizierung geschieht heute gerade im digitalen Raum vermehrt über Passwörter, Prüf-Codes, die einem übers Smartphone zugeschickt werden, oder über Gesichtserkennungstools.

Radio SRF 3, 04.09.2024, 07:10 Uhr ; 

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