Im Oktober 2020 ist in Interlaken ein 61-Jähriger Gastronom in seiner Wohnung oberhalb seines Restaurants brutal erschlagen worden – mit einem Baseballschläger. Beim Angriff wurde sein Schädel zertrümmert, er erlitt 19 Kopfverletzungen.
Als verurteilte Mörderin sitzt seit über fünf Jahren seine Ehefrau im Gefängnis: die Profiboxerin Viviane Obenauf.
Bis heute beteuert Obenauf ihre Unschuld. Sie habe ihren Mann nicht getötet, sagte sie vor Gericht. Sie zog das Urteil weiter bis vors Bundesgericht. Dieses bestätigte 2025: 18 Jahre Freiheitsstrafe und danach 14 Jahre Landesverweis.
Auch aus dem Gefängnis versucht sie, ihre Version der Vorfälle in die Welt zu tragen. Sie will, dass ihr Fall neu beurteilt wird. Im August 2025 sagte sie: «Ich bin nicht schuldig. Ich habe Frieden.» Obenauf redet von einem Justizirrtum.
Trotz ihrer Verurteilung hat Viviane Obenauf mehrere Unterstützer, die an ihre Unschuld glauben, einige unterstützen sie finanziell. Obenauf hat auch eine eigene Homepage eingerichtet, es sei «der Kampf meines Lebens», schreibt sie dort.
Ohne Deliktarbeit keine Haftlockerung
Dass Viviane Obenauf weiterhin auf ihre Unschuld pocht und sich nicht mit ihrer Tat auseinandersetzen will, stellt den Strafvollzug vor Schwierigkeiten. Denn eigentlich wäre Deliktarbeit Voraussetzung, um die inhaftierte Person auf die Zeit nach dem Gefängnis vorzubereiten.
Viviane Obenauf sitzt im Frauengefängnis Hindelbank ihre Strafe ab. Direktorin Andrea Wechlin nimmt nicht direkt zum Fall Obenauf Stellung, sagt jedoch: «Unabhängig davon, wie eine Eingewiesene zu ihrem Urteil steht, sind unsere Ziele die Rückfallverminderung und die Wiedereingliederung.» Dazu gehöre, sich mit dem eigenen Delikt auseinanderzusetzen. Über die Tat sprechen, Einsicht zeigen.
So kann es sein, dass Vollzugsöffnungen nicht bewilligt werden.
Fehlt dieser Schritt komplett, weil die Person beispielsweise auf ihrer Unschuld beharrt, werde es schwierig, schrittweise an der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu arbeiten, so JVA-Direktorin Wechlin: «So kann es sein, dass Vollzugsöffnungen wie ein begleiteter Ausgang oder ein unbegleiteter Beziehungsausflug nicht bewilligt werden.»
Damit wird auch eine vorzeitige Entlassung unwahrscheinlich, die frühestens nach Zweidrittel der verbüssten Strafe mögliche wäre.
Obenauf wehrt sich gegen angeordnete Therapie
Um sich mit ihrer Tat auseinander zu setzen, verlangen die Justizbehörden nun, dass Viviane Obenauf in Therapie geht. Gegen diese Anordnung geht sie jetzt juristisch vor. In ihrem Urteil werde keine Therapie angeordnet, so eines der Argumente ihrer Beschwerde, die SRF vorliegt. Zudem werde sie ungerechtfertigt als gefährlich eingestuft.
Für die heute 39-Jährige steht viel auf dem Spiel. Bei ihrer Freilassung nach 18 Jahren Gefängnis wäre sie 52 Jahre alt. Danach müsste sie das Land verlassen und dürfte erst nach weiteren 14 Jahren – als 66-Jährige – zurückkehren. In die Schweiz, wo aktuell ihr Sohn aus erster Ehe lebt.
Ich kämpfe weiter für meine Freiheit.
Ihre Strafe akzeptieren und die Tat gestehen ist darum für Viviane Obenauf keine Option: «Ich kämpfe weiter für meine Freiheit mit all meiner Kraft», sagte sie gegenüber SRF im Sommer 2025.
Obenauf strebt einen Revisionsprozess an, damit ihr Fall erneut vor Gericht verhandelt wird. Das wäre trotz Bundesgerichtsurteil theoretisch möglich. Dafür bräuchte es jedoch neue Beweise. Laut den Anwälten von Obenauf liegen diese derzeit nicht vor.