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Hassan aus Ghana (links) und Ibrahim aus Marokko
Legende: Hassan aus Ghana (links) und Ibrahim aus Marokko müssen die Schweiz wieder verlassen. SRF

SRF DOK Im Asylalltag sind Ausschaffungen eine Nebensache

«Ausschaffen» ist das Wort der Stunde. Politiker und Journalisten reden und schreiben ständig darüber. In Tat und Wahrheit ist es schwierig mit dem Ausschaffen. Viele, die eigentlich gehen müssten, bleiben. Warum das so ist, hat Reporter Simon Christen recherchiert.

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Simon Christen ist seit 2011 Redaktor bei «DOK» und «Reporter». Seine Filme widmen sich gesellschaftlichen und politischen Themen.

Alle reden von Ausschaffungen. Nur: «Wir bekommen immer weniger negative Asylentscheide zum Vollzug», heisst es beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Und bei vielen, die ausgeschafft werden müssten, gebe es Vollzugsprobleme.

«Ausschaffen» ist das Verb der Stunde. Es wird politisch und medial fleissig durchkonjugiert: «Ich schaffe aus, du schaffst aus, er/sie/man schafft aus…» Die kantonalen Migrationsämter stehen unter massivem Druck. Sie sollen ausschaffen. Und sind sie nicht willig, so braucht es offenbar direkt-demokratische Gewalt, so ein breiter Konsens. Aber es gibt viele Leute, die schlicht nicht ausgeschafft werden können. Leute wie Bilent Jajov aus Mazedonien. Er hat Krebs – und ist der Schweiz dankbar, dass sie ihn bleiben lässt und ihm so hilft, sein Leben zu verlängern. Jajov ist ein Einzelfall, wohl wahr. Viele könnten durchaus gehen, aber sie wollen nicht.

Plätze für Ausschaffungshaft massiv reduziert

Wer sich mit denjenigen unterhält, die für die Migrationsdienste Tag für Tag an der Front im Einsatz stehen, der hört nicht nur von Einzelfällen. Nein, der bekommt ein Bild. Man bewege sich in einem sehr engen Korsett, hörte ich immer wieder. Der Handlungsspielraum sei arg eingeschränkt. Ständig wird auf das «SEM» verwiesen, das Staatssekretariat für Migration. Dort spiele die Musik. Auf Stufe Kanton werde nur vollzogen, was auf Stufe Bund entschieden oder verhandelt worden sei, beziehungsweise oftmals könne auch nicht vollzogen werden, weil keine Verhandlungserfolge erzielt worden seien. Und da sei freilich auch noch die Weltlage, auf die nicht mal der Bundesrat (grossen) Einfluss habe. Das ist sicher richtig. Fakt ist aber auch: Abgewiesene Asylsuchende werden nicht in allen Kantonen mit gleicher Konsequenz des Landes verwiesen. Als besonders lasch gelten Waadt, Genf, Schaffhausen und Zug. Besonders restriktiv sind die Kantone Aargau, Graubünden, Luzern, Thurgau und Tessin.

Für den Kanton Bern lässt sich festhalten: Er liegt im Durchschnitt. Und: Im Regionalgefängnis Burgdorf sind die Plätze für Ausschaffungshaft in den vergangenen Jahren massiv reduziert worden: von 32 auf 7. Das entspricht einem Minus von rund 80 Prozent. Die Nachfrage sei schlicht eingebrochen, sagt Gefängnisdirektor Marcel Klee. Für alle weiteren Auskünfte verweist er auf den kantonalen Migrationsdienst bzw. auf Claudia Ransberger, die dortige Bereichsleiterin Asyl und Rückkehr.

Ausschaffungen wurden Nebensache

Ransberger bestätigt den Einbruch der Nachfrage ihrerseits – und erklärt ihn gegenüber der Sendung «Reporter» so: «Die Plätze in der Administrativhaft wurden unter anderem reduziert aufgrund der Zusammensetzung der Leute, die jetzt in die Schweiz einreisen. Die Entwicklungen haben gezeigt, dass wir immer weniger negative Asylentscheide bekommen zum Vollzug. Aus diesem Grund haben wir weniger Bedarf an Haftplätzen.»

Mit anderen Worten: Der Fokus der Migrationsämter liegt nicht mehr auf Ausschaffungen. Ausschaffungen wurden zur Nebensache. Die Behörden haben vielmehr alle Hände voll damit zu tun, Unterkünfte zu organisieren für all die Menschen, die bleiben dürfen. Und für diejenigen, die eigentlich nicht bleiben dürften, es aber trotzdem tun…

Herr Li aus China müsste die Schweiz wieder verlassen, kann aber nicht ausgeschafft werden
Legende: Herr Li aus China müsste die Schweiz wieder verlassen, kann aber nicht ausgeschafft werden SRF

…und noch ein Vollzugsproblem!

Der Vollzug von Wegweisungsentscheiden durch Ausschaffungen sei oft schwierig, heisst es beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Denn dieser Vollzug bestehe aus vielen «Vollzugsproblemen». Gemeint sind Menschen, die nicht ausgeschafft werden können, obwohl ihr Asylgesuch abgelehnt wurde und die die Schweiz längst hätten verlassen müssen. Aber sie können aus diversen Gründen nicht ausgeschafft werden.

«Reporter»

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«Endstation Aarwangen – Teil 1» , 4. September 2016, 21:40 Uhr, SRF1.

Ein einfaches Beispiel: Marokko nimmt nur Landsleute zurück, welche die Schweiz freiwillig verlassen. Konkret müssten die kantonalen Migrationsdienste abgewiesene Asylbewerber aus Marokko also dazu bringen, gegenüber ihrer Vertretung in der Schweiz schriftlich zu versichern, dass sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollten. Im Umkehrschluss heisst das: Wer in der Schweiz bleiben will, der muss sich eigentlich nur weigern, ein entsprechendes Papier zu verfassen und zu unterschreiben. Und schon hat die Schweiz ein weiteres Vollzugsproblem.

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