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 Ombudsstelle UBI
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SRF DOK Ombudsstelle: «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz»

«DOK» vom 28. September 2017: «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz». Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr Räz

Mit Ihrer E-Mail vom 29. September 2017 beanstandeten Sie die Sendung «DOK» (Fernsehen SRF) vom 28. September 2017 («Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz»). Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit reiche ich gegen obige sendung beschwerde ein Begründung Mit meinem zwangs billag geld Nur noch bis zur abschaffung der billag Wird diese unverschämte verschleierung salonfähig gemacht Die arroganten schwänze dürfen im t shirt herumgockeln Ihre frauen müssen sich verstecken Das muss man anklagen Nicht filmli drehen die das verharmlosen Wir wollen das nicht Solche verharmlosenden folme der schleierfolter gehört verboten.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme.

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Herrn Hansruedi Räz vom 29. September 2017 zum Dokumentarfilm «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz» in der Sendung «DOK» Stellung.

Herr Räz beanstandet, dass im Film «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz» die »unverschämte Verschleierung salonfähig» gemacht worden sei. Er moniert, dass wir dies im Film hätten «anklagen» müssen und ist der Meinung, wir hätten die «Schleierfolter» verharmlost.

Wir weisen diese Vorwürfe vollumfänglich zurück. Es war nicht die Aufgabe dieses Films anzuklagen und zu urteilen. Es ging auch nicht darum, Meinungen und politische Gesinnungen zu bedienen. Vielmehr ging es darum, eine Situation aufzuzeigen und zu dokumentieren. Wir wollten wissen, was ein Verhüllungsverbot für die Betroffenen bedeuten würde und wie sich ein Verbot auf den Tourismus auswirken könnte.

Es ist uns klar, dass das Thema polarisiert. Wir verstehen, dass man daran Anstoss nehmen kann, dass die Frauen nicht direkt angesprochen werden können. Wir verstehen auch, dass es seltsam anmutet, wenn die Frauen verschleiert, die Männer hingegen in legerer Freizeitbekleidung unterwegs sind. Aus eben diesen Gründen haben wir die Interviewsituationen im Bild gezeigt und unser Vorgehen transparent gemacht. Von «Verharmlosung» kann hier keine Rede sein.

Wir sind der Meinung, dass es dem Publikum zu jeder Zeit möglich war, die Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des Dokumentarfilms zu machen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Wie aus der Beanstandung von Herrn Räz zu entnehmen ist, fällt es ihm nicht schwer, sich eine Meinung zum Thema zu bilden. Aber wer Dokumentarfilme bei einem öffentlich-rechtlichen Sender anschaut, muss auch damit umgehen können, dass nicht nur die eigene Meinung wiedergegeben wird, sondern auch andere Positionen reflektiert werden.

Wir sind der Auffassung, dass wir – indem wir verschiedene Betrachtungsweisen in den Film einfliessen liessen – sachgerecht berichtet haben und beantragen die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung . Die Schweiz ist ein liberales Land , in dem jeder «nach seiner Façon selig werden» kann. Sie ist zugleich ein westliches, von der christlichen Tradition geprägtes Land , in dem bestimmte Konventionen gelten. Sie ist ein politisch souveränes Land , in dem das Volk bestimmt, was gilt. Und sie ist ein landschaftlich wunderschönes Land ohne Rohstoffe, das unter anderem darauf angewiesen ist, dass es Einnahmen aus dem Tourismus generiert. Diese strukturellen Wahrheiten werden zurzeit durch zwei sich widersprechende Fakten herausgefordert: durch die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot und durch die Zunahme arabischer Touristen in der Schweiz .

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde am 15. September 2017 mit 105‘553 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie lautet:

«Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts

1 Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.

2 Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

3 Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.»

Die Initiative richtet sich in erster Linie gegen Frauen, die sich nach islamischen Regeln kleiden. Würde die Initiative angenommen, wären in der Schweiz Kopftücher wie der Hijab weiterhin erlaubt, ebenso der Tschador, der das Gesicht freilässt, nicht aber der Niqab, der nur einen Schlitz für die Augen kennt, die Bushiya, bei der das Gesicht hinter einem Schleier versteckt ist, und die Burka, die das Gesicht hinter einem Gitter verbirgt. Die Ausnahmeregelungen würden wohl vorsehen, dass Fasnachtsmasken weiterhin möglich sind.

Dem steht gegenüber, dass der Tourismus aus arabischen Ländern , vor allem aus den Golfstaaten und aus Saudi-Arabien, zunimmt. Im Jahr 2016 buchten arabische Besucherinnen und Besucher fast eine Million Übernachtungen in der Schweiz. Die Tourismusorganisationen sind logischerweise daran interessiert, dass diese Touristen weiterhin in die Schweiz kommen, ja dass deren Zahl noch wächst, zumal Reisende aus europäischen Ländern wegen des Schweizer Preisniveaus anhaltend wegbleiben. Die Initiative, einmal angenommen, hätte indes zur Folge, dass die Touristen, deren Frauen verhüllt gehen, nicht mehr wiederkommen.

Wenn das kein journalistisches Thema ist! Es ist die Aufgabe des Journalismus, aktuelle Probleme aufzugreifen und zu durchleuchten. Genau das tut die «DOK» von Marianne Kägi über arabische Touristen. Nichts daran ist abwegig, nichts verstösst gegen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes! Nur wer unverrückbare Vorurteile hat, kann dagegen sein, dass in einem solchen Film arabische Männer und Frauen auch sympathisch herüberkommen. Nur wer die Augen verschliesst, verkennt, dass mit der Verhüllungsverbotsinitiative Kleiderregeln und Tourismus in einen Konflikt geraten. Mit dem Film wird nicht, wie Sie behaupten, «die unverschämte Verschleierung salonfähig gemacht», sondern das Problem aufgezeigt und diskutiert. Der Film zeigt durchaus auch die Schwierigkeiten auf, die verschleierte Touristinnen für den Tourismus hervorrufen: Andere Touristen fühlen sich gestört, Wirte sind nicht bereit, Sonderwünsche zu erfüllen usw. Die Verschleierung wird daher in der «DOK» keineswegs verharmlost.

Es ist Ihr gutes Recht, die Ansicht zu vertreten, die «Schleierfolter» gehöre verboten. Das können Sie zum Ausdruck bringen, indem Sie der Volksinitiative für das Verhüllungsverbot zustimmen, wenn sie dann zur Abstimmung kommt. Aber es kann nicht angehen, Medienbeiträge zu dem Thema zu unterbinden. Sie wollen ja auch nicht ohne Diskussion abstimmen. Es ist guter eidgenössischer Brauch, dass im Hinblick auf einen Volksentscheid debattiert wird – in den Parlamenten, in den Parteien, in den Vereinen, an den Stammtischen, in den Familien und in den Medien. Alles andere wäre Diktatur.

All das gesagt, komme ich zum Schluss, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Roger Blum, Ombudsmann

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2016/1669.pdf

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