«Was ich persönlich denke, darf keine Rolle spielen.» Ob sie einen Klienten für schuldig oder unschuldig halte, ist für ihre Arbeit als Strafverteidigerin nicht entscheidend, sagt Tatyana Rodelli.
Die 32-Jährige besitzt seit gut einem Jahr das Anwaltspatent und hat in dieser Zeit bereits zahlreiche Polizeistationen, Gefängnisse und Gerichtssäle von innen gesehen. Auch wenn sie in vielen Rechtsgebieten tätig ist, prägt insbesondere das Strafrecht ihren Berufsalltag.
«Jede Person hat das Recht auf einen Anwalt, sobald sie verhaftet wurde», sagt Tatyana Rodelli. Heute hat sie Pikettdienst. Heisst: Sobald jemand in Untersuchungshaft kommt, wird sie als Strafverteidigerin aufgeboten. Als ihr Telefon klingelt, erfährt sie nur das Nötigste: Eine Person wurde verhaftet, der Vorwurf betrifft ein Betäubungsmitteldelikt. Mehr weiss sie nicht. Wenige Minuten später sitzt sie im Auto Richtung Polizeiposten.
Vor Ort wartet bereits ein Ermittler. Die Einvernahme findet in einem kleinen Befragungszimmer statt. Nüchtern eingerichtet: mit Tisch, Stühlen, wenig Platz. «Die Räume sehen tatsächlich aus wie im Film», sagt Rodelli. «Wenn die verhaftete Person dann noch raucht, kann es schon ziemlich stickig werden.»
Als Brücke zur Aussenwelt
Der Fall ist eher Routine. Die beschuldigte Person wurde nicht zum ersten Mal verhaftet und nimmt den ganzen Prozess beinahe schon mit Gleichgültigkeit hin. Häufig trifft Rodelli jedoch auf Menschen in einer Ausnahmesituation: Sie wurden gerade festgenommen, wissen nicht, was auf sie zukommt, und haben keinen Kontakt zur Aussenwelt.
In diesen Momenten wird die Strafverteidigerin oft weit mehr als nur eine Anwältin – sie ist die einzige Verbindung nach draussen. Doch die Ungewissheit kann auch sie den Angehörigen nicht nehmen. Aus rechtlichen Gründen kann sie der Familie häufig nicht viel mehr mitteilen, als dass ihr Klient oder ihre Klientin in Haft ist.
Das kann frustrierend und manchmal auch belastend sein. Rodelli erinnert sich an eine Brasilianerin, die am Flughafen Zürich wegen Drogenschmuggels verhaftet wurde. «Weil ich Portugiesisch spreche, übernahm ich den Fall. Doch ich kam einfach nicht an die Kontaktdaten ihrer Familie.»
Die Angehörigen in Brasilien wussten lediglich, dass ihre Tochter verschwunden war. «Ich habe alles versucht, um die Familie zu erreichen. Aber es war Freitagabend und mir war klar, dass ich vor Montag von keiner Behörde die nötigen Informationen erhalten würde.»
Zwischen Apéro und U-Haft
Fälle wie dieser seien hart – und sie seien eher die Regel als die Ausnahme. Solche Momente würden einem immer wieder vor Augen führen, wie wertvoll die eigene Freiheit ist. «Man trifft den Klienten bei der Einvernahme, danach geht er in U-Haft und wir Anwälte in den Apéro», sagt Rodelli.
Ich weiss oft nicht, wie ich mich verabschieden soll. Ein schönes Wochenende kann man ja schlecht wünschen.
Beim Apéro mit der jungen Garde von «Landmann und Partner», in deren Büros auch Rodelli arbeitet, dreht sich die Diskussion genau um solche Fragen. «Ich weiss oft nicht, wie ich mich verabschieden soll. Ein schönes Wochenende kann man ja schlecht wünschen», sagt Loïck Himmelreich. Wie Rodelli ist auch er erst seit rund einem Jahr als Anwalt tätig.
Recht versus Gerechtigkeit
Ein Glas Wein später wird die Diskussion philosophischer. Das Gespräch dreht sich um die alte Frage nach dem Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. «Was machst du, wenn du weisst, dass dein Klient schuldig ist?»
Für Rodelli macht das keinen Unterschied. Eine Strafverteidigerin müsse für jeden Klienten das Bestmögliche herausholen und jederzeit 150 Prozent geben – unabhängig davon, was ihm vorgeworfen wird. «Was ich persönlich von einem Klienten halte, darf keine Rolle spielen», sagt sie.
Der Grundgedanke des Rechtsstaats zählt
Entscheidend sei, dass der Staat die Schuld einer Person beweisen müsse. Gelinge ihm das nicht, gelte die beschuldigte Person als unschuldig. Genau darauf beruhe der Grundgedanke des Rechtsstaats.
Wir als Strafverteidiger sind dafür da, dass das Verfahren für den Beschuldigten fair abläuft.
Nicht die beschuldigte Person müsse ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat ihre Schuld. «Lieber läuft jemand frei herum, der eigentlich schuldig ist, als dass jemand im Gefängnis sitzt, der unschuldig ist», sagt die Anwaltspraktikantin Rachel Gerny.
Staat versus Strafverteidiger
Sehr spannend seien sogenannte Vier-Augen-Delikte, meint Loïck Himmelreich. Hier komme das Ermittlerische ins Spiel: Man müsse Widersprüche in Aussagen finden und diese genau prüfen. «Deshalb sind diese Fälle interessant – auch wenn es schlimme Fälle sind und auch wenn es um Sexualdelikte geht.»
Damit ist ein emotionales Thema lanciert. Und die Frage, die Tatyana Rodelli auch persönlich immer wieder beantworten muss, steht im Raum: «Wie kannst du einen Vergewaltiger verteidigen?»
Wichtig sei hier: «Wir heissen die Tat nicht gut und wollen auch nichts verharmlosen. Wir als Strafverteidiger sind dafür da, dass das Verfahren für den Beschuldigten fair abläuft.» Ein Beschuldigter habe als Gegenspieler den Staat und dieser sei grundsätzlich sehr mächtig.
Zudem gebe es auch Fälle von Falschbeschuldigungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten. Gerade dann sei es wichtig, dass die beschuldigte Person jemanden auf ihrer Seite habe.
Opfer unter Beschuss
Die eine Sache sei, dass man eine solche Person verteidige, die andere: das «Wie». Man könne auch eine starke Verteidigung vortragen, ohne ein Opfer persönlich anzugreifen. Leider geschehe es immer wieder, dass unnötige Fragen gestellt würden, die einzig darauf abzielten, das Opfer blosszustellen, sagt die Anwaltspraktikantin Rachel Gerny.
Für Loïck ist aber wichtig, hier zu unterscheiden: Wenn man merke, dass es eine Ungereimtheit gibt, müsse man genau dort den Finger in die Wunde legen. Das könne dann auch schmerzen. Das müsse man tun, um für den eigenen Klienten das Bestmögliche herauszuholen. Denn nur ihm sei man verpflichtet.
Besuch im Gefängnis
Zurück im Arbeitsalltag. Und Arbeitsalltag heisst für Tatyana auch: Gefängnis. Sind die grossen Tore und der Stacheldraht für die Insassen eine unüberwindbare Grenze, geht die Anwältin hier routiniert durch die Schleusen ein und aus. «Inhaftierte Klienten können natürlich nicht in die Kanzlei kommen, deshalb treffe ich sie im Gefängnis.»
Vor den hohen Mauern des Gefängnisses Bostadel wirkt Tatyana klein. Durch eine Sicherheitsschleuse mit Metalldetektor gelangt sie ins Innere der Justizvollzugsanstalt. «Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass ich beim ersten Mal nicht nervös gewesen wäre», sagt sie.
Es sei wohl normal, dabei ein etwas komisches Gefühl im Magen zu haben. Im Besprechungszimmer gibt es zudem einen Notfallknopf, den man im Ernstfall drücken könnte. «Die Frage ist dann, wie schnell jemand kommen würde.»
Seit sie als Strafverteidigerin arbeitet, habe sie aber noch nie ein negatives Erlebnis gehabt. «Man stellt sich Straftäter oft als Monster vor», sagt Tatyana. Doch dahinter stünden ganz unterschiedliche Menschen: Jede Person habe ihre eigene Geschichte, wie sie hinter Gitter gelandet sei. Manchmal gebe es sogar lustige Momente. «Ab und zu hat man noch Zeit und spricht über Gott und die Welt.»
Unter privaten Freunden
Innerhalb des Juristen-Kosmos scheinen die Rollen klar verteilt. Unter Nicht-Juristen-Freunden beim Feierabend springt die Diskussion jedoch schnell wieder zur gleichen Frage: Könnte ich einen Straftäter verteidigen?
Für India, eine Freundin von Tatyana, ist die Antwort klar: Nein. Vor allem bei Sexualdelikten stösst sie sich an gewissen Regeln des Rechtsstaats. «Es ist einfach unglaublich schwer, als Frau so etwas zu beweisen.» Und sie fragt auch: «Ist es nicht eine Ausrede, wenn ihr sagt, es gebe viele Falschbeschuldigungen?»
Trotz solch kleiner Differenzen kann Tatyana bei ihren Freunden abschalten. Dem Alltag mit Mord, Gewalt und schweren Straftaten für einen Moment den Rücken kehren. «Unter uns sprechen wir nicht viel über die Arbeit.» So könne sie Distanz schaffen und Energie tanken, bevor wieder emotional fordernde Fälle warten.
Dabei will sie immer routinierter werden und gleichzeitig ihre Empathie behalte. «Mir ist wichtig, nie emotional abzustumpfen.»