Im Jahr 2006 gab es nach offiziellen Angaben rund 300‘000 Personenschutzräume in Privathäusern, Institutionen und Spitälern sowie 5‘100 öffentliche Schutzanlagen. Insgesamt bieten diese Einrichtungen Platz für 8,6 Millionen Menschen. Das ist ein Deckungsgrad von über 100 Prozent – kurz: Es hat in den Schutzräumen Platz für mehr Menschen, als die Schweiz Einwohner hat.
Der Grund für diese hohe Zahl an Bunkern liegt im Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz (BZG). Es schreibt vor: «Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ist in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen». Die Vorschrift trat am 4. Oktober 1963 in Kraft und führte dazu, dass in fast jedem Haus, das ab den 1960er Jahren gebaut wurde, ein Schutzraum vorhanden ist.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde in vielen Ländern die Politik des Zivil- und Bevölkerungsschutzes überdacht. Norwegen entschied beispielsweise 1998, auf den obligatorischen Einbau von Schutzräumen in Neubauten zu verzichten. Die Schweiz jedoch hält an ihrem Gesetz fest, obwohl die Verpflichtung, bei jedem Neubau einen Schutzraum zu erstellen, mit der Revision des BZG 2012 fallen gelassen wurde.