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Ärger für KMU: Homepage-Firma lässt Kunden hängen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere KMU beschweren sich über die Firmen Easyclick GmbH und Yottahosting AG des Internet-Unternehmers Michael P. Huber. Easyclick hat inzwischen Konkurs gemacht.
  • Sie beklagen sich über Firmen-Homepages und -Shops, die plötzlich offline sind, nicht erledigte, aber bezahlte Aufträge und einen Firmenchef der nicht erreichbar ist.
  • Mehrere der betroffenen Firmen haben dadurch Geld verloren und Kunden verärgert. Sie mussten wegen des Debakels neue Internetseiten und -Shops in Auftrag geben.
  • Trotz mehrmaliger Aufforderung hat Michael P. Huber gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» keine Stellung genommen.

Kunden der Yottahosting AG und der inzwischen Konkurs gegangenen Easyclick GmbH des Internet-Unternehmers Michael P. Huber sind verärgert. Es geht um Firmen-Homepages und Webshops, die plötzlich nicht mehr auffindbar oder blockiert waren oder Aufträge für Internetseiten, Webshops oder Updates, die trotz Vorauszahlung, nicht oder extrem verzögert ausgeführt wurden. Und es geht um Firmenchef Michael P. Huber, der für die betroffenen Kunden kaum erreichbar ist.

Vom Konkurs erfuhren die Kunden nichts

Für mehrere der KMU und Vereine, die sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» gemeldet haben, hat die Leidensgeschichte mit einem Auftrag an Easyclick begonnen. Sie liessen sich vor einigen Jahren eine Firmen-Webseite oder einen Webshop erstellen. Anschliessend bezahlten sie regelmässig für Support und Serverkosten. Ab 2016 kamen Mails und Rechnungen einmal mit dem Absender Easyclick, einmal mit dem Absender Yottahosting. Da Michael P. Huber Chef beider Firmen war, nahmen die Kunden dies vorerst hin.

Gegen Ende 2017 erfuhr zumindest ein Teil der Kunden, dass nun Yottahosting die Geschäfte von Easyclick führe. Dass im September über die Easyclick GmbH der Konkurs eröffnet worden war, teilte ihnen Firmenchef Michael P. Huber nicht mit. Dies bekamen die betroffenen KMU im Frühjahr 2018 aber schmerzhaft zu spüren: Plötzlich waren ihre Homepages und Webshops nicht mehr auffindbar, Mails und Kundenanfragen liefen ins Leere. Supportanfragen, Mails und Telefonanrufe an die Yottahosting und deren Chef blieben gemäss sich deckender Schilderungen zumeist unbeantwortet.

Einige KMU bezahlten der Yottahosting sogar noch ein teures Update, damit ihre Seiten wieder funktionieren würden. Doch es geschah nichts. Eine Unternehmerin schildert gegenüber «Espresso» wie sie über hundert Mal versucht habe, Michael P. Huber zu erreichen. Als sie einmal dessen Assistentin am Telefon hatte, habe diese gesagt, Herr Huber sei erst nach 22 Uhr erreichbar.

Die Betroffenen werfen Michael P. Huber und seinen Firmen Hinhaltetaktik vor. Sein Geschäftsgebaren sei unprofessionell, unverantwortlich und rufschädigend.

KMU mussten neue Internetauftritte bezahlen

Inzwischen haben die meisten der betroffenen KMU und Vereine auf eigene Kosten neue Homepages oder Webshops erstellt. Mehrere haben gegen die Yottahosting AG Betreibungen eingeleitet. Ob ihnen der entstandene Schaden - zumindest teilweise - erstattet wird, ist fraglich. Denn die Yottahosting wird auch vom Bund wegen ausstehender Bundessteuern betrieben. Und eine Deutsche Agentur hat wegen unbeglichener Rechnungen die Zusammenarbeit mit der Firma eingestellt.

Der Chef der Yottahosting und der Konkurs gegangenen Easyclick GmbH liess mehrere Anfragen um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen unbeantwortet.

Tipps für Internetseiten und Webshops von KMU:

  • Genau hinschauen, wem man den Auftrag gibt, die Firmen-Webseite oder den Webshop zu erstellen. Sich im persönlichen Umfeld nach Tipps und Erfahrungen mit Anbietern erkundigen. Wie zuverlässig waren Support und Service über mehrere Jahre?
  • Internetseiten kann man mit überschaubarem Aufwand auch selber erstellen. Es finden sich verschiedene entsprechende Angebote im Internet. Bei Webshops ist es schwieriger.
  • Den Domain-Namen immer selber registrieren lassen. Dann ist bei einem Konkurs oder anderen Problemen mit der Hosting-Firma die Internetadresse nicht auch noch weg.
  • In den AGB genau kontrollieren, welche Dienstleistungen im Servicepaket des Anbieters inbegriffen sind.
  • Aufträge für Internetseiten oder Webshops, wenn immer möglich, nicht gegen Vorauszahlung erteilen. Ansonsten ist man der Firma ausgeliefert.

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