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Arbeit Arbeitslosenversicherung: Reiche sollen zahlen

Zwei Lohnprozente werden für die ALV abgezogen. Doch der Abzug gilt nur für Einkommen bis 126'000 Franken. Wer mehr verdient, zahlt keine zusätzlichen Beiträge. Gewerkschaften kritisieren die mangelnde Solidarität der Spitzenverdiener. Befürworter und Gegner kreuzen im TV-Studio ihre Klingen.

Kampagne Befürworter

Peter Leuenberger verdient sein Geld als Polier bei der Marti AG, einem grossen Bauunternehmen. Wie alle Arbeitnehmer muss er ein Prozent seines Lohnes an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Ein weiteres Prozent bezahlt sein Arbeitgeber – zwei Prozent also kassiert die ALV. «Es ist zwar schon viel Geld, dass ich Monat für Monat in die Arbeitslosenkasse einbezahlen muss», sagt Polier Leuenberger im «Kassensturz»-Interview. Aber auch er sei vor ein paar Jahren arbeitslos gewesen und wisse deshalb um den Wert dieser Einrichtung.

Mehr Beiträge, weniger Geld

Doch in der ALV-Kasse klafft ein Finanzloch: Die Schulden belaufen sich inzwischen auf 7 Milliarden Franken. Grund: Die Behörden rechneten mit weniger Arbeitslosen. Zur Schuldensanierung sollen die ALV-Abzüge deshalb auf 2,2 Prozent erhöht werden. So will es der Bundesrat. Zudem plant die Regierung Leistungskürzungen: Arbeitslose bekommen künftig weniger lang Geld ausbezahlt. Die ALV-Kasse könnte mit diesem Leistungsabbau pro Jahr 600 Millionen Franken sparen.

Mit einer grossangelegten Kampagne kämpfen die Gewerkschaften gegen die geplanten Leistungskürzungen. Sie seien unnötig, begründet Unia-Gewerkschafter Nico Lutz im «Kassensturz» das Nein zur geplanten Revision: «Die Arbeitslosenkasse muss saniert werden, das ist unbestritten. Das Problem heute aber ist, dass die hohen Einkommen über 126‘000 Franken keine ALV-Beiträge bezahlen müssen, und das ist ungerecht.» Müssten auch die Besserverdienenden auf ihrem vollen Lohn ALV-Beiträge bezahlen, würden der ALV-Kasse jährlich zusätzliche Gelder in der Höhe von 600 Millionen Franken zufliessen. Auf die geplanten Leistungskürzungen könnte so verzichtet werden, betonen die Gewerkschaften.

Auch Leistungen sind begrenzt

Die Befürworter der geplanten Revision machen geltend, dass die ALV eine Versicherung ist. Die Beiträge würden deshalb auf 126‘000 Franken beschränkt, weil auch die Leistungen begrenzt seien. Würden auf sämtlichen Einkommen ALV-Beiträge abgezogen, käme das einer neuen Steuer gleich. Zudem weisen die Befürworter auf die Ankündigung des Bundesrates hin, dass bei einem Volks-Nein zur Revision die ALV-Beiträge von heute 2 auf 2,5 Prozent erhöht würden. Die Regierung ist dazu gesetzlich in der Lage.

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