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Ein Mann mit Kravatte sitzt an einem Pult und zeigt einen Wecker
Legende: Überstunden sorgen immer wieder für Diskussionsstoff. Colourbox

Arbeit Darf der Chef das überhaupt?

Die «Espresso»-Hörerschaft konnte uns die ganze Woche hindurch Fragen zum Thema Arbeitsrecht schicken. Eine Auswahl liessen wir vom Arbeitsrechts-Experten Roger Rudolph beantworten.

Ich wurde pensioniert. Meine Überzeit wurde mir ohne einen Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt. Ist dies richtig?

Roger Rudolph, Arbeitsrechts-Experte: Das Obligationenrecht schreibt vor, dass Überstunden entweder einvernehmlich kompensiert werden, oder dann ausbezahlt werden müssen. Werden Sie ausbezahlt, dann mit einem Zuschlag von 25 Prozent. Diese gesetzliche Regelung zählt, es sei denn, man hat etwas anderes vertraglich abgemacht, und zwar schriftlich.

Meine Tochter hat immer wieder freiwillig Überstunden gemacht. Schon bei Antritt der Stelle wurde ihr gesagt, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden, sondern kompensiert werden müssen. Nun hat meine Tochter gekündigt, konnte die Überstunden aber nicht kompensieren, weil es zu viel Arbeit gab. Ausbezahlen möchte der Arbeitgeber die Stunden aber auch nicht. Geht das?

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Roger Rudolph: Die Kompensation von Überstunden muss einvernehmlich miteinander abgemacht werden. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig die Kompensation befehlen, das ist im Obligationenrecht so festgehalten. Bleibt am Schluss also ein Saldo bestehen, dann muss dieser – wieder mit einem Zuschlag von 25 Prozent – ausbezahlt werden, sofern im Vertrag nichts anderes schriftlich abgemacht ist.

Ich muss über Mittag an meinem Arbeitsplatz bleiben und das Telefon abnehmen, da ich für einen Helpdesk arbeite. Mein Arbeitgeber zieht jeweils 30 Minuten ab, weil das Gesetz dies über Mittag vorschlägt. Ist das zulässig?

Roger Rudolph: Es ist möglich, dass Pausen am Arbeitsplatz selbst bezogen werden müssen, zum Beispiel wenn die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden muss. Bedingung ist allerdings, dass sich der Mitarbeiter dort verpflegen und erholen kann. Es geht also nicht, dass er ständig vom Telefon gestört wird. Solche Pausen zählen als Arbeitszeit. Das heisst, dass sie für die wöchentliche Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden müssen.

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