Marc Kaufmann ist Leiter des Rechtsdiensts bei «Hotelleriesuisse». Er erklärt, seine Abteilung werde immer wieder angefragt, was der Dachverband zum Thema Probearbeit empfehle: «Wichtig ist, dass im Vorfeld eine klare Abmachung getroffen wird. Wir empfehlen, dass die Arbeit nach den Mindestbestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags entschädigt wird.»
Was gilt?
Weitere Tipps:
Grundsätzlich zu unterscheiden ist schnuppern und probearbeiten in einem Betrieb. Schnuppertage sind nicht entschädigt. Dabei geht es vor allem um ein Kennenlernen des Betriebs und des Teams. Bei Probearbeitstagen muss im Vorfeld geklärt werden, ob ein Lohn bezahlt wird oder nicht. Wenn nichts gesagt wird, haben Stellensuchende Anrecht auf einen Lohn.