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Arbeit Putzfrauen: Bund verunsichert Privathaushalte

Tausende Putzfrauen arbeiten schwarz und sind nicht versichert. Dem will der Bund einen Riegel schieben. Seit Anfang Jahr muss jeder Privathaushalt seine Putzfrau anmelden und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, selbst dann, wenn sie nur wenige hundert Franken im Jahr verdient.

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Das neue Gesetz gegen Schwarzarbeit sei wichtig, sagt Putzfrau Cristina Zimmermann, denn Schwarzarbeit ist riskant: «Solange alles gut geht, ist sie kein Problem. Aber im Falle eines Unfalls muss man alles selber bezahlen, und ich weiss nicht, ob sich das längerfristig lohnt.»

Kleiner Aufwand

Wer seine Putzfrau anmeldet, kann das – nicht wie bisher – ohne grossen Aufwand tun: Auf der Internetseite www.keine-schwarzarbeit.ch  auf vereinfachtes Abrechnungsverfahren klicken, dann Hilfsmittel wählen und man stösst auf das Anmeldeformular zum Ausfüllen. Dieses muss ausgedruckt und mit der Unterschrift versehen an die kantonale Ausgleichskasse geschickt werden. «Damit ist die Anmeldung für das vereinfachte Abrechnungsverfahren erfolgt», sagt Sibylle Burger-Bono vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco.

Am Jahresende kommt die Rechnung. Bei einem Stundenlohn von 25 Franken kostet die AHV 2.50 Franken pro Arbeitsstunde und die Arbeitslosenversicherung 50 Rappen. Auch die Quellensteuer wird von der Ausgleichskasse bereits in Rechnung gestellt: 1.25 Franken. Das ergibt ein Total der Beiträge von 4.25 Franken pro Stunde.

Mehr Schutz

Ein Teil davon kann der Arbeitgeber seiner Putzfrau vom Lohn abziehen. Doch die ist jetzt versichert, kann den Lohn gerichtlich einfordern und profitiert zusätzlich vom Schutz für Arbeitnehmende, zum Beispiel bei Krankheit. «Früher war es schon schwierig, zu beweisen, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand», sagt Sibylle Burger-Bono vom Seco.

Gut für die Putzfrau. Doch viele Privathaushalte wissen nicht: als offizielle Arbeitgeber haben sie gegenüber ihrer Putzfrau Arbeitgeberpflichten – eine finanzielle und zeitliche Belastung.

Viele Fragen

Pia Tschannen weiss davon. Sie ist Geschäftsleiterin der Berner Firma «Fairness at work», die Putzfrauen anstellt und vermittelt. Seit Anfang Jahr wenden sich jeden Tag Dutzende Rat suchende Leute an sie und stellen Fragen zu Arbeitsbewilligungen, zum Pensionskassen-Obligatorium, zur Quellensteuer, Krankentaggeldversicherung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wer seine Putzfrau korrekt anmelden will, ist mit vielen Fragen konfrontiert. Im Studio erklärte Sibylle Burger-Bono, welche Arbeitgeberpflichten Privathaushalte haben, die Putzfrauen beschäftigen. Dabei wurde klar: Die Ausgleichskasse ist Anlaufstelle bei den meisten Anliegen und Unklarheiten im Zusammenhang mit einer korrekten Anmeldung. Dort kann – als Alternative zum Download im Internet – auch das entsprechende Anmeldeformular bezogen werden.

Einige brennende Fragen zum Thema «Putzfrau legal beschäftigen» hat Valerie Berger vom Seco zudem im Experten-Chat  des «Kassensturz» beantwortet.

Wem das alles zu mühsam ist, kann seine Putzfrau auch von einer Vermittlungsfirma kommen lassen. Cristina Zimmermann ist bei «Fairness at work» angestellt und versichert. Ihre Kunden müssen sich um nichts mehr kümmern.

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