Wer eine Reinigungskraft bei sich zu Hause beschäftigt, wird zu ihrem Arbeitgeber. Mit allen Rechten und Pflichten.
Putzfrauen sind ganz normale Angestellte
Das bedeutet: Die Putzfrau muss bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet und gegen Betriebsunfälle versichert werden und sie bekommt den Lohn auch dann, wenn sie krank ist oder in den Ferien. Denn: Reinigungskräfte haben die gleichen Rechte wie alle anderen Angestellten.
Für die Anmeldung gibt es ein einfaches Formular
Zum Nachlesen:
Seit Anfang 2008 gibt es für die Anmeldung bei der AHV ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Das Formular zum Ausfüllen kann bei der kantonalen Ausgleichsstelle (Link siehe Kasten) bezogen oder online heruntergeladen werden, zusammen mit einem Mustervertrag für Reinigungsanstestellte. Die Zweigstelle der Ausgleichskasse übernimmt auch die Weiterleitung der Quellensteuer und auf Wunsch den Abschluss einer Unfallversicherung.
Die Anmeldung wird zusammen mit dem AHV Ausweis der Ausgleichskasse geschickt. Von dort kommt dann einmal pro Jahr eine Lohndeklaration zum Ausfüllen und eine Rechnung für die Sozialversichererungsbeiträge.