Der Ständerat berät am Montag, wie man Menschen besser schützen kann, die Missstände aufdecken. Es geht um Regeln für die Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz. Dabei wird der internen Behandlung von Meldungen Priorität eingeräumt: Ein Hinweis soll in Zukunft nur dann zulässig sein, wenn er zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit erfolgt.
Kein Ausbau beim Kündigungsschutz
Der Entwurf des Bundesrats wurde in der Vernehmlassung zerzaust. Arbeitgeberverbände wehrten sich gegen einen Ausbau des Kündigungsschutzes. Mit Erfolg, denn der Bundesrat beliess es schliesslich dabei, dass der Arbeitgeber dem Whistleblower bis zu sechs Monatslöhne nachzahlen muss. Eine Entlassung wird aber nicht ungültig.
Kritik der Gewerkschaften
Eine direkte Meldung von Unregelmässigkeiten an die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, was Gewerkschaften und Journalistenverbände scharf kritisieren. Auch Melanie Zemp, die Firmen und Organisationen im Umgang mit Whistleblowern berät, bezeichnet den Entwurf als Enttäuschung: «Durch das Gesetz erhalten sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mehr Klarheit. Dass der Gang an die Öffentlichkeit aber praktisch unmöglich ist, ist ein klarer Rückschritt.»
Zemp hofft nun, dass sich durch die Diskussion immer mehr Arbeitgeber dazu anstiften lassen, eine interne Meldestelle für Whistleblower zu schaffen. Dabei müsse es möglich sein, dass sich die Arbeitnehmer anonym und ohne grosse Hemmschwelle melden können. Dass die Arbeitswelt bezüglich solcher Meldestellen noch in den Kinderschuhen steckt, zeigt das Beispiel von Coop. Der Grossverteiler schaffte 2012 eine spezielle Ombudsstelle mit Hotline für die Mitarbeiter. Inzwischen wurde sie wieder aufgelöst, weil sie zuwenig angerufen wurde. Jetzt ist wieder der Sozialdienst zuständig, der auch Anlaufstelle ist für gesundheitliche oder zwischenmenschliche Probleme der Mitarbeiter.