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Familie und Freizeit Assistenzhund: Rollstuhlfahrerin darf nicht ins Fitnesscenter

Eine junge Frau im Rollstuhl wollte im Migros-Fitnesspark ins Krafttraining. Doch dort heisst es, der Assistenzhund, welcher der Frau im Alltag hilft, darf nicht mit. Kein Einzelfall. Das Diskriminierungsverbot greift in diesem Fall nicht.

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Assistenzhund: Rollstuhlfahrerin darf nicht ins Fitnesscenter
aus Espresso vom 02.02.2017. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 42 Sekunden.

Im Alter von 26 Jahren erkrankte die Logopädin an einem Infekt, der das Rückenmark veränderte. Seither ist die heute 37-Jährige vom Bauchnabel abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Wie sich die Krankheit weiter entwickeln wird, ist unklar.

Klar ist jedoch, mit Krafttraining könnte die Frau ihre Krankheit positiv beeinflussen. Vor einigen Jahren war sie aktive Behindertensportlerin. Sie fuhr im Swiss Paralympic Skiteam Europacup-Rennen. Aus gesundheitlichen Gründen musste sie schliesslich aufhören.

Krafttraining macht den Alltag leichter

Bei Rollstuhlfahrern werden Schultern und Arme stark beansprucht, erzählt sie im Gespräch mit dem Konsumentenmagazin «Espresso»: «Vom Einsteigen ins Auto, bis zum Wechsel vom Rollstuhl aufs Bett mache ich alles mittels Kraft der Arme. Je mehr Muskeln ich habe, desto einfacher ist das für mich.» Darum muss sie regelmässig in die Physiotherapie. Regelmässiges Krafttraining würde ihr den Alltag erleichtern.

Seit drei Jahren wird sie im Alltag vom Assistenzhund Ninja begleitet: «Ninja hilft mir zum Beispiel, Türen zu öffnen oder sie kann Sachen vom Boden aufheben, die mir runtergefallen sind. Und sie gibt mir auch viel Sicherheit.» Ninja ist also immer bei ihr, auch bei ihrem Job als Logopädin in einer heilpädagogischen Schule oder beim Einkaufen im Grossverteiler. «Auch ins Spital hat mich Ninja schon begleitet. An den meisten Orten ist das kein Problem, wenn ich erkläre, dass Ninja ein Assistenzhund ist.» Ninja trägt auch ein spezielles «Gchtältli», dass sie als Assistenzhund kennzeichnet.

Im Migros kein Problem, im Fitnesspark schon

Als sie sich beim Migros-Fitnesspark und einem anderen Fitnesscenter erkundigte, ob sie dort mit ihrer Assistenzhündin trainieren könne, hiess es jedoch lapidar, Hunde seien verboten. Bei anderen Fitnesscenter hiess es, sie könne den Hund ja draussen anbinden.

Gerard Guye, Geschäftsführer der Schweizer Schule für Blindenführhunde, ist der Meinung, dass Assistenzhunde nicht einfach irgendwo angebunden werden sollten: «Ein solcher Hund kostet durch seine aufwändige Ausbildung schnell einmal über 50'000 Franken. Er gibt den Besitzern Sicherheit und Autonomie.»

Wie kann es sein, dass die Logpädin mit ihrem Assistenzhund ins Migros-Lebensmittelgeschäft darf, in den Migros-Fitnesspark jedoch nicht? Das Konsumentenmagazin «Espresso» fragt nach. Fitnesspark-Mediensprecher Francesco Laratta sagt, dass Hunde in der Betriebsordnung der Fitnessparks verboten seien. Und weiter: «Wenn ein Gast in der Beweglichkeit eingeschränkt ist, kann ihn eine Person begleiten.» Allerdings muss auch diese Begleitperson gemäss Fitnesspark-Betriebsordnung den vollen Eintritt bezahlen.

Rechtlich keine Diskriminierung

Obwohl in der Bundesverfassung steht, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden dürfen, wird das Verhalten des Fitnessparks vom Bundesgericht gestützt, bestätigt Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. Hess-Klein ist dort als Behindertengleichstellungs-Expertin tätig. Sie sagt: «Das Bundesgericht legt den Diskriminierungsbegriff sehr streng aus. Nur wenn eine private Firma böswillig Behinderte ausschliesst, ist es eine Diskriminierung. Sonst nicht.» Somit darf das Fitnesscenter Besucher, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, ausschliessen. Es handelt sich dabei nicht um eine Diskriminierung. Anderes wäre es, beim Kanton oder beim Bund. Dort ist das Gesetz strenger.

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