Das Parlament hat entschieden: Das Alter für den obligatorischen Fahrtauglichkeits-Test wird von 70 auf 75 Jahre angehoben. Während die Anhebung des Alters beschlossen ist, sorgen die Tarife für diese staatlich angeordnete Überprüfung immer wieder für Diskussionen. Wer aber bestimmt eigentlich, wie viel die Seniorinnen und Senioren für diesen Test bezahlen müssen?
Der Tarmed gilt hier nicht
Die Antwort von Rolf Seeger, Verkehrsmediziner am Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich und verantwortlich für die Schulung der Hausärzte bezüglich Fahrtauglichkeitstest, überrascht: Die Ärzte bestimmen es selber!
«Es ist ein sogenannt freier Tarif. Das heisst, er untersteht nicht dem Tarmed. Der Arzt kann also selber bestimmen, wie viel er für die Untersuchung verlangen will», so Rolf Seeger.
«Mehr als 200 Franken sind zu viel»
Selbstverständlich gibt Rolf Seeger aber eine Empfehlung ab: Der Fahrtauglichkeits-Test sollte zwischen 120 und 150 Franken kosten und rund eine halbe Stunde dauern. Natürlich gebe es Fälle, wo die Untersuchung auch mehr koste. Etwa falls ein zusätzlicher Test oder gar ein zusätzlicher Termin nötig ist. «Mehr als 200 Franken sollte die Rechnung aber nicht kosten», sagt der Verkehrsmediziner.
Zusätzliche Untersuchungen gehören nicht zum Test. Falls zusätzliche Abklärungen nötig werden – sei es ein EKG oder ein Bluttest, um Diabetes abzuklären – sollten diese Untersuchungen im Rahmen der normalen hausärztlichen Betreuung durchgeführt werden. Und werden dann auch von der Krankenkasse bezahlt.
Missbräuche sind selten
Von Missbräuchen hört Rolf Seeger allerdings selten. Im Gegenteil. Oft würden Hausärzte eher zu wenig verlangen, 80 oder 100 Franken. Dauert der Fahrtauglichkeits-Test tatsächlich eine halbe Stunde, seien die Kosten des Arztes damit nicht gedeckt. In jedem Fall sei es fair, so Seeger, wenn der Arzt die Senioren im Vorfeld über die Kosten informiert.