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Beschädigtes Paket Post-Zoll schlitzt Bild auf

Eine Postkundin aus Steinach im Kanton St. Gallen erhält im Sommer 2018 ein Päckli aus Neuseeland. Ein Bild – als Hochzeitsgeschenk. Auf dem Bild ist ein Foto einer Landschaft, die dem Paar auf ihrer gemeinsamen Neuseelandreise besonders gut gefallen hat.

Doch der Pöstler warnt das Paar bereits vor der Übergabe: Das Paket ist vom Post-Zoll aufgemacht und dabei beschädigt worden. Sie hätten nun sieben Tage Bedenkzeit, ob sie das Paket zurückweisen und wieder zurückschicken wollen, oder ob sie es annehmen und ein Schadenprotokoll ausfüllen.

Zwei Zentimeter langer Schnitt

Da Zurückschicken in diesem Fall überhaupt nichts bringen würde, nimmt das junge Ehepaar das beschädigte Paket an. Beim Auspacken entdecken sie dann: Die Postverzollung hat das Paket mit einem Messer ziemlich ruppig geöffnet. Obwohl das neuseeländische Paket mit Blister Folie gut geschützt war, ist im Bild ein Schnitt von circa zwei Zentimetern sichtbar:

Der Schnitt ist zwei Zentimeter lang
Legende: Der Schlitz im Bild ZVG

Die beiden füllen auf Geheiss der Post ein Schadenprotokoll aus, ohne zu wissen, ob sie mit einer Entschädigung rechnen können. Es heisst, das Protokoll werde nun an den Hauptsitz geschickt – sie würden wieder von der Post hören.

Post lässt nichts mehr von sich hören

Es kommt der Herbst, der Winter und ein neuer Frühling, doch das Paar aus dem Kanton St. Gallen hört nie wieder von der Post. Das Bild hängt nun seit zehn Monaten im Esszimmer an der Wand. Inklusive Schnitt.

Eine Rückfrage an der Poststelle Steinach ersparen sie sich. Der Fall werde am Hauptsitz gelöst, hat es schliesslich geheissen. Und sich am Posthauptsitz zu jemandem durchschlagen, der sagen kann, was los ist, das ist ihnen zu blöd. Erst als sie ein befreundetes Paar bei einem gemeinsamen Nachtessen kürzlich wieder einmal auf das rätselhafte Schweigen der Post anspricht, melden sie sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Schaden ist nicht gedeckt

Und dann geht alles sehr schnell. Die Post entschuldigt sich in einem Brief bei der Familie Scherrer. Das Formular sei von der Poststelle nicht weitergeleitet worden, deshalb sei der Fall bis heute unbearbeitet, heisst es im Brief. Der Schaden sei allerdings nicht gedeckt: Die Absender in Neuseeland hätten das Paket nicht eingeschrieben geschickt. «Für den Schaden an Ihrem Bild ist deshalb keine Entschädigung vorgesehen», schreibt die Post. Aus Kulanz schickt die Post dem Paar einen Geschenkgutschein von 50 Franken.

Dass der Post-Zoll einfach so ‘wüten’ kann und nur bei einem eingeschriebenen Paket dafür geradestehen muss, wundert Caroline Scherrer. Für sie ist der Fall nun aber erledigt. Die 50 Franken bringen sie und ihr Mann auf ihrer nächsten Neuseelandreise den Absendern mit. Der Schnitt im Bild über ihrem Esstisch, der bleibt.

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