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Rechtsfrage: «Wer bestimmt die Temperatur in der Wohnung»
Aus Espresso vom 18.01.2018. Bild: Colourbox
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Mietrecht «Bestimmt der Abwart, wie warm es in der Wohnung ist?»

Eine Familie friert in ihrer Wohnung. Doch der Hauswart findet, 22 Grad seien genug. Mehr will er die Heizung nicht aufdrehen. «Espresso» sagt, wie warm es in Mietwohnungen sein muss.

Bei der Raumtemperatur gehen die Meinungen auseinander: Bei der exakt gleichen Temperatur schlottern die einen, die anderen schwitzen.

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«Espresso»-Hörer Christoph Koschmann aus Hellbühl kennt diese Situation nur zu gut. Der Hauswart stellt die Heizung auf exakt 22 Grad ein. Mit dieser Temperatur fühlen sich Christoph Koschmann und seine Familie aber nicht wohl, gerade auch wegen der Kinder. Diese spielen häufig auf dem Fussboden.

«Wie warm muss es in einer Wohnung sein?», möchte deshalb Christoph Koschmann vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

Kälter als 20 Grad darf es in einer Wohnung nicht sein

Die Antwort auf diese Frage steht nirgends im Gesetz. Bezüglich der Raumtemperatur gibt es aber Empfehlungen, die von den Gerichten bei Streitfällen herangezogen werden:

  • Nach den Richtlinien des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes und des Hauseigentümerverbandes sollte die Temperatur in Wohn- und Arbeitsräumen tagsüber nicht unter 20 Grad fallen. Eine Absenkung während der Nacht ist vor allem in Altbauten zulässig. Kälter als 16 Grad darf es aber nicht werden.
  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco empfiehlt Tagestemperaturen von 22 bis 28 Grad bis 23 Grad im Winter.
  • Noch etwas differenzierter sind die Empfehlungen des Bundesamtes für Energie. Nach diesen Empfehlungen sollten folgende Temperaturen erreicht werden:

    • 23 Grad im Badezimmer
    • 20 bis 23 Grad in Wohn- und Aufenthaltsräumen
    • 17 bis 20 Grad in Schlafräumen, Spiel- und Hobbyzimmern.

Der Hauswart im Beispiel des «Espresso»-Hörers liegt mit seinen 22 Grad also genau im Bereich dieser Empfehlungen. Rechtlich gesehen liegt also kein Mangel vor.

Verwaltungen müssen Rücksicht auf Wünsche der Mieter nehmen

Dennoch sollte Christoph Koschmann noch einmal das Gespräch mit dem Hauswart oder mit der Verwaltung suchen. Gerade weil die Wärmebedürfnisse sehr unterschiedlich sein können. Dazu kommt, dass die Lage und Beschaffenheit einer Wohnung das Wärmebefinden beeinflussen. Ohne sachlichen Grund darf weder der Hauswart noch die Verwaltung den Wunsch ihres Mieters nach mehr Wärme einfach abweisen.

Tipps für eine behagliche Wohnung

Darüber hinaus können Mieterinnen und Mieter mit einfachen Mitteln dazu beitragen, dass die Wärme in der Wohnung bleibt:

  • Dicke Vorhänge und Teppiche sind ein guter Wärmeschutz
  • Möbel wie Sofas und Tische oder das Kopfteil des Bettes an Innenwänden platzieren. Innenwände sind immer wärmer als Aussenwände.
  • Undichte Stellen abdichten und so Zugluft vermeiden.
  • Alle Räume gleichmässig heizen. Kalte Zimmer lassen meistens die angrenzenden Räume nicht richtig warm werden.
  • Regelmässig lüften.

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