Das Wichtigste in Kürze
- Die SRF-Konsumentenmagazine «Kassensturz» und «Espresso» hatten 2014 über das Unternehmen Forever Living berichtet und ihr System als «schneeball-artig» bezeichnet.
- Ein Reporter nahm undercover an Rekrutierungsveranstaltungen teil und berichtete, wie den jungen Teilnehmern viel Geld versprochen wurde.
- Mit dem Verkauf von Kosmetikprodukten auf Aloe-Vera-Basis würden sie so viel verdienen, dass «mit 25 oder 30 das Thema Geldverdienen abgehakt» werden könne.
- Mitglieder sollten dabei neue Mitglieder anwerben, die dann wiederum die Forever Living-Produkte verkaufen sollen. Ähnlich einem Schneeball-System würde so das Geld von unten nach oben gespült.
- Forever Living hatte gegen die Berichterstattung geklagt. Sowohl das Frauenfelder Bezirksgericht als auch das Thurgauer Obergericht haben die Klage abgewiesen.
- Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde gegen das Urteil nicht eingetreten, der Freispruch ist somit rechtskräftig.
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Forever Living gegen die SRG eingetreten. «Kassensturz» und «Espresso» haben das System des Schweizer Ablegers der US-Firma zu Recht als schneeballähnlich bezeichnet. Dies hatte das Obergericht des Kantons Thurgau in seinem Urteil festgehalten.
Das Unternehmen stellte Kosmetika sowie Nahrungsergänzungsmittel her und vertrieb seine Produkte über ein Multi-Level-Marketing-System, eine Art des Direktvertriebs. Bereits tätige Verkäufer sollten weitere Verkaufsmitarbeiter gewinnen.
Mitglieder verdienen viel, wenn sie viele Neumitglieder werben
«Kassensturz» und «Espresso» haben 2014 in mehreren Beiträgen berichtet und vor einem schneeballähnlichen System gewarnt. In den Sendungen wurde Forever Living vorgeworfen, Mitglieder würden schneeballartig neue Mitglieder anwerben und auf diese Weise das Geld in einer Pyramide über mehrere Stufen von unten nach oben spülen.
Das Unternehmen mit Schweizer Sitz im Thurgau verklagte nach den Beiträgen die SRG. Es beantragte die Löschung aller Beiträge und Leserkommentare auf der Webseite, die Publikation des Urteils auf der Webseite und den Hinweis auf das Urteil in den Sendungen.
Berichterstattung «Im Kern wahr»
Das Bezirksgericht Frauenfeld und das Obergericht Thurgau wiesen die Klage ab. Das Geschäftsmodell des Unternehmens weise durchaus Parallelen zu einem unzulässigen Schneeballsystem auf. Das Auftreten der Protagonisten des Unternehmens könne als missionarisch und sektiererisch empfunden werden. Damit sei der geschilderte Sachverhalt im Kern wahr.
Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die Medien darüber kritisch berichteten, wobei dies in Konsumentensendungen wie «Kassensturz» und «Espresso» durchaus bissig getan werden dürfe. Schliesslich handle es sich für jedermann erkennbar um anwaltschaftlichen Journalismus. Entsprechend sei die Berichterstattung zulässig.
Das Bundesgericht trat nicht auf die vom Unternehmen erhobene Beschwerde ein. Dies insbesondere, weil Forever Living die formellen Anforderungen für eine Beschwerde nicht erfüllt hat. Damit ist der Entscheid des Obergerichts rechtskräftig.
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