Die Visa Bonus Card sorgte bereits Anfang 2016 für Ärger: Dass die Gratiskarte künftig kostenpflichtig wird, wurde in einem Informationsschreiben über generelle Änderungen nicht erwähnt. Das sorgte bei den Kundinnen und Kunden für böses Blut.
Und bei der Bonus-Card-Kundin Luzia Jägle jetzt, viele Monate später, für eine böse Überraschung. Dass die Karte neu jährlich 144 Franken kostet, hatte sie tatsächlich nicht realisiert. Als kürzlich nun die Rechnung für die neue Jahresgebühr eintraf, kündigte sie bei Bonus Card schriftlich «auf den nächstmöglichen Zeitpunkt».
Jahresgebühr trotz Kündigung
Bonus Card schrieb zurück: «Da Ihre Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eintraf, ist die Jahresgebühr noch zu begleichen.» Obwohl Luzia Jägle nicht herausfand, auf welches Datum sie hätte kündigen müssen, bezahlte sie zähneknirschend die Gebühr fürs nächste Jahr. Kurze Zeit später erhielt die Bonus-Card-Kundin einen Brief mit der Kündigungsbestätigung und der Information, ihre Karte sei gesperrt worden. Sie solle diese vernichten.
Für Leistung bezahlt, die nicht nutzbar ist
Bonus-Card-Kundin Jägle ist nicht einverstanden. Wieso sollte sie ihre Karte nicht mehr einsetzen können, wo sie nun doch die Jahresgebühr fürs kommende Jahr noch bezahlt hat? Luzia Jägle reklamierte postwendend und forderte Bonus Card auf, ihre Karte wieder zu entsperren.
Möglichkeit «einen Neuantrag zu stellen»
Die Antwort von Bonus Card liess das Fass definitiv überlaufen: Die Kündigung könne nicht aufgehoben und daher das Konto nicht mehr eröffnet werden, hiess es. Und weiter: «Sie haben aber die Möglichkeit, einen Neuantrag zu stellen.»
Zum Fall von Luzia Jägle schreibt Bonus Card dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Möchten Karteninhaber auf die Erneuerung der Karte verzichten, so muss dies zwei Monate vor Kartenverfall schriftlich mitgeteilt werden, weil ansonsten eine Gebühr anfällt.»
«Falsche» Wortwahl bei Kündigung
Auf die Frage, wieso der Kundin die Karte gesperrt wurde, obwohl sie noch ein Jahr gültig wäre, hiess es: «Frau Jägle hatte ihre Kreditkarte per sofort gekündigt, weshalb diese auch umgehend gesperrt wurde.» Der Clou: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Bonus Card steht, dass die Karte jederzeit kündbar ist. Da Luzia Jägle «auf den nächstmöglichen Zeitpunkt» kündigte, legte Bonus Card dies als sofortige Kündigung aus. Frau Jägle meinte es natürlich anders.
Dass diese juristische Finesse nicht allen Kunden klar ist, ist Bonus Card offenbar bewusst. Das Unternehmen schreibt dazu: «Üblicherweise werden Kunden darauf aufmerksam gemacht, die Karte erst auf den nächsten Kartenverfall hin zu künden, damit sie bis dahin noch gültig bleibt. Bei Frau Jägle erfolgte dieser Hinweis leider nicht.»
Wieso Bonus Card diesen wichtigen Hinweis bei Luzia Jägle vergass, konnte «Espresso» leider nicht in Erfahrung bringen. Immerhin: Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin schreibt Bonus Card, bei einem Neuantrag würde der Kundin nicht erneut 144 Franken Jahresgebühr belastet.
Fragen und Antworten zur Kündigung einer Kreditkarte:
Wie muss man die Kreditkarte kündigen, damit man diese noch bis zum Ende der laufenden Jahresgebühr nutzen kann?
Wer die Karte noch nutzen will bis die nächste Jahresgebühr fällig ist, muss das im Kündigungsschreiben explizit so formulieren. Konkret schreibt man die Kündigung am besten «auf den Verfall der laufenden Jahresgebühr» oder auf den «nächsten Kartenverfall».
Wo finde ich das Datum des nächsten Kartenverfalls?
Es steht leider nirgends explizit geschrieben. Man findet den nächsten Kartenverfall aber anhand des Verfalldatums auf der Kreditkarte heraus. Das Verfallsdatum ist bezeichnet mit «Good Thru» oder «Valid Thru» und besteht in der Regel aus Monat und Jahr (Bsp. 10 / 18). Der nächste Kartenverfall ist lediglich der Monat dieses Datums. Im obigen Beispiel wird die neue Jahresgebühr also jeweils per Oktober belastet. Das ist bei den meisten Kreditkarten so.
Wichtig ist, dass die Kündigung früh genug bei der Kartenfirma eintrifft. Wie viel im Voraus (z.B. ein oder zwei Monate) die Kündigung eintreffen muss, entnimmt man den AGB des jeweiligen Herausgebers.
Jahresgebühren gibt es bei vielen Kreditkartenanbietern, zum Beispiel auch bei Viseca, Swisscard oder Postfinance. Wäre Bonus-Card-Kundin Luzia Jägle dort das gleiche passiert?
Geht es streng nach den AGB dieser Firmen, dann ja. Doch alle drei Unternehmen versichern gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», in so einem Fall wäre man höchstwahrscheinlich kulant. Entweder würde die Jahresgebühr rückerstattet oder die Karte schnell und unbürokratisch wieder entsperrt. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich die betroffene Person umgehend melde, und nicht Tage oder Wochen warte. Eine Rückvergütung pro rata temporis gibt es allerdings nirgends.