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Ehemalige Mieterin soll 2500 Franken wegen Bettwanzen bezahlen
Aus Espresso vom 22.03.2019. Bild: Keystone
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Mietärger Ehemalige Mieterin soll 2500 Franken wegen Bettwanzen bezahlen

Bettwanzen los zu werden ist teuer. Eine Ex-Mieterin soll nun bezahlen, obwohl konkrete Beweise fehlen.

Aus heiterhellem Himmel erhielt eine ehemalige Mieterin der Baugenossenschaft Pro Zollikon in Zollikon ZH vergangenen Herbst einen Brief. Darin stand, in ihrer vorherigen Wohnung seien Bettwanzen gefunden worden: «Die Tiere kamen aus dem Boden, den Wänden und den Steckdosen. Der starke Befall liess darauf schliessen, dass die Tiere schon mindestens vier bis sechs Monate in der Wohnung waren. Aus diesem Grund müssen wir Ihnen den verursachten Schaden von 2500 Franken in Rechnung stellen.» Die Frau traute ihren Augen nicht.

Stichhaltige Beweise nötig

Sie wendet sich an das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» und fragt: «Kann mir die Baugenossenschaft einfach eine Rechnung schicken, ohne zu beweisen, dass ich am Bettwanzenbefall tatsächlich schuld bin?» Zumal sie im Mai 2018 ordnungsgemäss aus der Wohnung ausgezogen ist und diese nach dem Auszug neu gestrichen wurde.

Bettwanzen verstecken sich in kleinen Ritzen

Bettwanzen haben nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Man findet sie in 5-Sterne-Hotels genauso wie in Backpacker-Unterkünften. Sie verstecken sich meist in Möbeln oder im Bettgestell. In der Nacht kommen sie aus ihren Verstecken und saugen Blut. Die Stiche sehen aus wie Mückenstiche.

Um die Bettwanzen wieder loszuwerden, muss man das befallene Zimmer über längere Zeit auf 60 Grad aufheizen. Erst dann sterben die Tiere. Da sie sich in kleinen Ritzen verstecken, braucht es die feine Nase eines Bettwanzen-Spürhundes um sie ausfindig zu machen.

Das Konsumentenmagazin «Espresso» fragt beim Schweizer Mieterverband nach. Rechtsberater Fabian Gloor sagt: «Die Tatsache, dass die Bettwanzen schon vier bis sechs Monate in der Wohnung waren, beweist nicht, dass die Mieterin sie auch eingeschleppt hat.» Zudem seien Bettwanzen mobil und könnten sich auch von anderen Wohnungen ausbreiten. «Insofern ist es für den Vermieter sehr schwierig, zu beweisen, dass die Ex-Mieterin schuldig ist», hält Gloor fest.

Genossenschaft hält an Forderung fest

Der Sekretär der Baugenossenschaft Pro Zollikon, Markus Meienberg, bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber «Espresso» weiterhin, dass die ehemalige Mieterin die Bettwanzen eingeschleppt habe. Dass es während der Renovation der Wohnung passiert sein könnte, hält er für unwahrscheinlich: «Unseres Erachtens muss die Ex-Mieterin für den Schaden aufkommen.» Sollte die Baugenossenschaft dennoch auf den Kosten sitzenbleiben – so Meienberg weiter – müssten diese im Endeffekt auf alle Mieter verteilt werden.

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