Für die stetig steigende Zahl der Skifahrer wurden immer mehr Strassen, Pisten, Hotels und Lifte gebaut. Der Alpenraum litt zunehmend unter dem Boom. Zwar brachte der Fremdenverkehr auch Arbeitsstellen und damit Geld in die Bergregionen. Doch der ungezügelte Bau von Skistationen hatte auch seine Schattenseiten.
Die Pisten-Maschinen zogen ihre Spuren auf den Hügeln, auf denen im Sommer Kühe grasten. Der zusammengedrückte Schnee und das Fahren zehntausender Skitouristen auf halb zugedeckten Grasnarben wirkten wie Gift für die Vegetation. Unermüdlich forderten die Bergbauern (im Radiobericht «Pistenbauern» genannt) Entschädigungszahlungen von den Bergbahnbetreibern und Kurorten.
Bauern im Clinch
Ein Bergbauer aus dem Prättigau brachte es in dieser Radiosendung vom Februar 1977 auf den Punkt: «Viele Bergbauern halten seit Jahrzehnten lieber den Mund, als sich zu wehren. Es fehlt ihnen der Mut, um sich gegen die Interessen der Kurorte zu wehren.»
Dieser fehlende Mut hatte einen Grund: Viele Bergbauern fanden während den Wintermonaten ein Auskommen als Skilift-Angestellte bei den gleichen Bergbahnbetreibern, von denen sie auch eine Entschädigung für die Landschaftsschäden verlangten. Wegen dieser Abhängigkeit verzichteten viele Landwirte auf die Forderung.
Aufstand der Bauern
Schon 1973 taten sich die Bündner Bergbauern in einer «Vereinigung der Skipistengrund-Eigentümer» zusammen und nahmen sich einen Anwalt. Wie in Deutschland und Österreich sollte eine umsatzabhängige Pacht für die Benutzung der Böden eingeführt werden. Schliesslich seien diese ein Produktionsfaktor für den Skitourismus, formulierte es der Anwalt.
Auch die Zeitschrift «Beobachter» nahm sich den Forderungen an. In der Radiosendung «Index 5 vor 12» rief man Bauern öffentlich dazu auf, sich bei der Redaktion zu melden, um einen entsprechenden Musterprozess anzustrengen.
Und heute?
Das Problem der Entschädigungszahlungen an die Landbesitzer sei weitgehend gelöst, sagt Urs Schneider, Vizedirektor des Schweizer Bauernverbands: «Es gibt Dienstbarkeitsverträge und Vereinbarungen. Ausserdem bestehen Musterverträge und Entschädigungsempfehlungen.»
Vereinzelt fehle eine solche Regelung aber auch heute noch. Dann sei der Bauer nach wie vor gefordert, sich entsprechend zu wehren.