In den 1970er Jahren war das Telefon noch ein schwerer Apparat. Um die Nummer zu wählen musste man mit den Fingerspitzen eine Wählscheibe bedienen. Die Einführung der Tastenwahlgeräte war eine Revolution.
Doch die staatliche PTT, bei der man damals einen Telefonapparat mieten musste, traute dieser Neuheit zunächst nicht. Zwar war die Nachfrage riesig und wer eines wollte, musste neun Monate auf sein Tastenwahltelefon warten. Doch die PTT-Direktoren bestellten trotzdem nur sehr zurückhaltend.
Das führte zu der paradoxen Situation, dass die Schweizer Telefonindustrie (Autofon, Gfeller, Zellweger) Leute entlassen mussten, weil die staatlichen Telekommunikations-Beamten sich nicht getrauten, die nötige Stückzahl der neuen Geräte zu bestellen.
Digitale Revolution
1983 wiederholte sich die Geschichte. Diesmal waren es die Funktelefone, die einen Boom auslösten. Erstmals war es möglich, schnurlos zu telefonieren, zumindest einige Meter um die Telefonstation herum. Doch wieder setzte die PTT nicht auf diese Entwicklung.
Funktelefon-Geräte waren in der Schweiz zunächst sogar verboten, weshalb sich Konsumenten im Ausland damit eindeckten.
In den 1990er Jahren wurde es für die Bundesverwaltung immer schwieriger, mit der rasanten Entwicklung im Telekommunikationsmarkt Schritt zu halten. Durch die Liberalisierung des Fernmeldemarktes entstand die privatwirtschaftliche «Swisscom», an der der Bund die Aktienmehrheit hält.
Parallel dazu revolutionierte sich die Entwicklung der Telefonie weiter. Längst muss man die Geräte nicht mehr mieten. Sie wurden immer kleiner. Und telefonieren kann man mit ihnen zwar immer noch, aber auch Fernsehschauen, Musikhören oder Briefeschreiben