Eigentlich gibt es die E-Vignette schon seit August 2023 zu kaufen. Allerdings nur für das laufende Kalenderjahr 2023. Für die meisten Fahrzeughalterinnen- und halter dürfte die digitale Vignette daher erst jetzt aktuell werden.
Wo kaufe ich die digitale Vignette? Auf dem Via-Portal des Bundes. Die Vignette für das Jahr 2024 gibt es ab dem 1. Dezember. Sie ist nach dem Kauf sofort gültig, und zwar bis Ende Januar 2025. Es gibt auch private Anbieter, welche die digitale Vignette verkaufen. Allerdings bezahlt man dort meist mehr als die gesetzlich verankerten 40 Franken.
Gibt es die Klebevignette weiterhin? Ja. Die E-Vignette ist als Ergänzung gedacht. Die Klebevignette gibt es weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen.
Welche Daten muss ich beim Lösen einer E-Vignette angeben? Die digitale Vignette kann anonym gekauft werden. Einzig Fahrzeugtyp und Kontrollschild müssen angegeben werden. Wer eine Quittung per Mail erhalten möchte, kann zusätzlich eine E-Mail-Adresse angeben. Bezahlt wird per Kreditkarte oder Twint. Das Bezahlen auf Rechnung soll auch noch kommen.
Gibt es die E-Vignette auch mit kürzeren Nutzungsdauern – z.B. für zehn Tage? Nein. Das Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen schreibt vor, dass die Abgabe für ein Kalenderjahr erhoben wird.
Brauche ich bei einem Fahrzeugwechsel eine neue E-Vignette? Nein. Anders als die Klebevignette ist die E-Vignette nicht an das Fahrzeug gebunden, sondern an das Kontrollschild. Das hat bei Wechselnummern den Vorteil, dass nicht für jedes Fahrzeug separat eine Vignette gekauft werden muss. Auch bei einem Ersatz der Windschutzscheibe oder wenn man ein neues Fahrzeug kauft, ist keine neue Vignette nötig.
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton gibt es ein neues Nummernschild. Bleibt die E-Vignette gültig? Laut dem zuständigen Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (Bazg) kann die E-Vignette bei einem Umzug auf das neue Kontrollschild übertragen werden, sofern Fahrzeug und Halterin oder Halter identisch bleiben. Einen entsprechenden Antrag kann man beispielsweise über das Kontaktformular des Bazg stellen.
Kann ich die E-Vignette verschenken? Gutscheine oder ähnliches gibt es nicht. Aber es spielt keine Rolle, wer die E-Vignette löst. Sie können die Vignette für jedes beliebige Kontrollschild lösen – unabhängig davon, ob die Nummer Ihnen gehört oder nicht. Informieren Sie aber die Personen, die Sie beschenken wollen. So vermeiden Sie, dass eine Vignette für das gleiche Kontrollschild doppelt gelöst wird.
Gibt es eine Rückerstattung bei einem irrtümlichen Kauf? Laut Gesetz gibt es keine Rückerstattung. Aber das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit gibt an, dass eine Rückerstattung möglich sei, «wenn nachweislich im Webshop ein Doppelkauf oder eine doppelte Belastung des Zahlungsmittels erfolgt ist».
Wie wird kontrolliert, ob ich eine E-Vignette gelöst habe? Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig über das Abfragen der Kontrollschilder. Bei Grenzübergängen sind die dortigen Mitarbeitenden zuständig. Im Inland die Kantonspolizei.
Weitere Fragen und Antworten zur Klebe- und E-Vignette gibt es beim Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit .