Was ist passiert? Im Amtsblatt der Bündner Region Surselva erscheint kürzlich ein Inserat: «Sammler kauft Schallplatten», dazu eine Handynummer. Eine Seniorin ruft an. Die 95-jährige will die Schallplatten ihres verstorbenen Mannes verkaufen. Zwei Männer erscheinen bei ihr und bieten 500 Franken. Das Geld werde auf ihr Bankkonto überwiesen. Während der eine die Platten ins Auto bringt, fragt der andere plötzlich nach Schmuck.
Wie ging der «Schmuck-Schlufi» vor? Im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erzählt die Frau, sie habe sich gesagt: «Zeig ihm eine Kleinigkeit, dann geht er wieder.» Doch der Mann sei ihr unaufgefordert in die obere Etage gefolgt. «Er hat strikt kontrolliert, dass ich allen Schmuck aus meiner Schublade nehme. Und da hatte ich nur noch Angst.» Was hätte sie als alte Frau schon gegen zwei Männer unternehmen sollen. Also hat sie verkauft – weit unter dem Wert.
Was bezahlte der Mann für den Schmuck? Der «Schallplatten-Sammler» kaufte den Schmuck der Frau für 1'800 Franken. Wert sei er sicher das Zehnfache, sagt die Frau und zeigt «Espresso» die gesammelten Kaufbelege. Der Käufer habe ihr das Geld bar in die Hand gedrückt und sich aus dem Staub gemacht. Eine Quittung habe sie nicht erhalten, erzählt sie.
Was unternahm die Seniorin danach? Am nächsten Tag rief die Frau den Käufer an. Das Geschäft sei nicht in Ordnung: «Er sagte mir, ich könne mit seinem Anwalt reden.» Das war's. Keine Chance auf eine Diskussion. Via «Espresso» will die 95-Jährige nun weitere potenzielle Opfer vor dieser Masche bewahren. Inzwischen ist auch die Kantonspolizei Graubünden eingeschaltet. Diese warnte bereits früher vor der Masche mit «Lockvogel-Inseraten».
Das sagt der «Schallplatten-Sammler»: «Espresso» hat den Mann angerufen. Wenig überraschend erzählt er eine ganz andere Version. Er habe der Seniorin gleich bei ihrem ersten Anruf gesagt, dass er auch an Edelmetall interessiert sei. Er habe ihr nur wenig Schmuck abgekauft und dieser sei niemals 20'000 Franken wert. Zudem habe die Frau eine Quittung erhalten. Was sie damit gemacht habe, wisse er nicht. Er versuchte im Gespräch den Eindruck einer alten, verwirrten Dame zu erwecken.
Was weiss man über den Käufer? Der Mann hat in Luzern ein Teppich-Atelier. Im Handelsregister ist als Zweck der Firma unter anderem der Handel mit Edelmetallen aufgeführt. An derselben Adresse ist eine weitere Firma eingetragen, mutmasslich auf einen Verwandten des «Sammlers». Auch deren Zweck ist unter anderem Edelmetallhandel.
Vorsicht beim Verkauf von Altgold
Darf der Mann mit Edelmetall handeln? Das Luzerner Teppich-Atelier ist seit dem 28. Mai 2026 im Register der Edelmetallkontrolle des Bundes eingetragen. Das ist jedoch kein Gütesiegel. Jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, kann sich registrieren. «Sind die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllt, kann eine solche nicht verweigert werden», schreibt das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Mit einer Registrierung seien aber auch Sorgfalts- und Dokumentationspflichten verbunden.
Das sagt die Kantonspolizei Graubünden: «Der Fall ist uns bekannt», sagt Mediensprecher Markus Walser. «Die Frau steht mit der Kantonspolizei Graubünden in Kontakt. Wir haben entsprechende Abklärungen eingeleitet.» Exakt gleiche Fälle seien ihnen bis jetzt nicht bekannt. Das könne aber auch an der Scham der Betroffenen liegen, sich zu melden. Die Kapo warnt vor dieser Masche und empfiehlt, unbedingt Anzeige zu machen.