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Masche mit Lockvogel-Inseraten «Schallplatten-Sammler» luchst Seniorin ihren Schmuck ab

Eine 95-jährige Bündnerin reagiert auf ein Inserat im Amtsblatt und wird dann überrumpelt.

Was ist passiert? Im Amtsblatt der Bündner Region Surselva erscheint kürzlich ein Inserat: «Sammler kauft Schallplatten», dazu eine Handynummer. Eine Seniorin ruft an. Die 95-jährige will die Schallplatten ihres verstorbenen Mannes verkaufen. Zwei Männer erscheinen bei ihr und bieten 500 Franken. Das Geld werde auf ihr Bankkonto überwiesen. Während der eine die Platten ins Auto bringt, fragt der andere plötzlich nach Schmuck.

Wie ging der «Schmuck-Schlufi» vor? Im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erzählt die Frau, sie habe sich gesagt: «Zeig ihm eine Kleinigkeit, dann geht er wieder.» Doch der Mann sei ihr unaufgefordert in die obere Etage gefolgt. «Er hat strikt kontrolliert, dass ich allen Schmuck aus meiner Schublade nehme. Und da hatte ich nur noch Angst.» Was hätte sie als alte Frau schon gegen zwei Männer unternehmen sollen. Also hat sie verkauft – weit unter dem Wert.

So funktioniert die Masche mit den Lockvogel-Inseraten

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In Zeitungen wird mit Kleininseraten angeblich nach Trödel oder harmlosen Dingen wie Schallplatten gesucht. Die Zielgruppe der Inserate sind oft Seniorinnen und Senioren. In manchen Lockvogel-Inseraten werden auch Dienstleistungen angeboten, wie beispielsweise Teppichreinigung. Das Ziel der Inserate ist, an Schmuck und Edelmetalle heranzukommen. Hat man die Inserenten im Haus, überrumpeln sie einen mit der Frage nach Schmuck oder Altgold.

Die Kantonspolizei Graubünden schreibt dazu: «Der Betrug läuft meist so ab, dass nach der Kontaktaufnahme Druck auf Verkaufsinteressenten ausgeübt wird, ihre Wertsachen unter marktüblichen Preisen zu veräussern. Oft bemerken die Betroffenen erst im Nachhinein, dass sie vom Käufer betrogen wurden.»

Was bezahlte der Mann für den Schmuck? Der «Schallplatten-Sammler» kaufte den Schmuck der Frau für 1'800 Franken. Wert sei er sicher das Zehnfache, sagt die Frau und zeigt «Espresso» die gesammelten Kaufbelege. Der Käufer habe ihr das Geld bar in die Hand gedrückt und sich aus dem Staub gemacht. Eine Quittung habe sie nicht erhalten, erzählt sie.

Was unternahm die Seniorin danach? Am nächsten Tag rief die Frau den Käufer an. Das Geschäft sei nicht in Ordnung: «Er sagte mir, ich könne mit seinem Anwalt reden.» Das war's. Keine Chance auf eine Diskussion. Via «Espresso» will die 95-Jährige nun weitere potenzielle Opfer vor dieser Masche bewahren. Inzwischen ist auch die Kantonspolizei Graubünden eingeschaltet. Diese warnte bereits früher vor der Masche mit «Lockvogel-Inseraten».

Tipps: So können Sie sich vor dieser Masche schützen

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  • Führen Sie keine Verkaufsgespräche bei sich zu Hause. Dort geben Sie Betrügern viel über sich preis.
  • Lassen Sie sich von Interessenten nicht unter Druck setzen. Beispielsweise so: «Das Angebot gilt nur heute», «Ich komme nicht ein zweites Mal vorbei.»
  • Schlafen Sie vor einem Verkauf darüber. Besprechen Sie sich mit nahestehenden Personen.
  • Verkaufen Sie Wertgegenstände wie Schmuck oder Edelmetalle über bekannte und etablierte Fachgeschäfte.
  • Holen Sie vor einem Schmuckverkauf mehrere Offerten ein.
  • Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Höchstpreisen blenden.

Und sollten Sie Opfer eines Betrugs oder Betrugsversuchs geworden sein, melden Sie sich bei der Polizei.

Das sagt der «Schallplatten-Sammler»: «Espresso» hat den Mann angerufen. Wenig überraschend erzählt er eine ganz andere Version. Er habe der Seniorin gleich bei ihrem ersten Anruf gesagt, dass er auch an Edelmetall interessiert sei. Er habe ihr nur wenig Schmuck abgekauft und dieser sei niemals 20'000 Franken wert. Zudem habe die Frau eine Quittung erhalten. Was sie damit gemacht habe, wisse er nicht. Er versuchte im Gespräch den Eindruck einer alten, verwirrten Dame zu erwecken.

Was weiss man über den Käufer? Der Mann hat in Luzern ein Teppich-Atelier. Im Handelsregister ist als Zweck der Firma unter anderem der Handel mit Edelmetallen aufgeführt. An derselben Adresse ist eine weitere Firma eingetragen, mutmasslich auf einen Verwandten des «Sammlers». Auch deren Zweck ist unter anderem Edelmetallhandel.

Vorsicht beim Verkauf von Altgold

Darf der Mann mit Edelmetall handeln? Das Luzerner Teppich-Atelier ist seit dem 28. Mai 2026 im Register der Edelmetallkontrolle des Bundes eingetragen. Das ist jedoch kein Gütesiegel. Jede Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, kann sich registrieren. «Sind die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllt, kann eine solche nicht verweigert werden», schreibt das zuständige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Mit einer Registrierung seien aber auch Sorgfalts- und Dokumentationspflichten verbunden.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Das sagt die Kantonspolizei Graubünden: «Der Fall ist uns bekannt», sagt Mediensprecher Markus Walser. «Die Frau steht mit der Kantonspolizei Graubünden in Kontakt. Wir haben entsprechende Abklärungen eingeleitet.» Exakt gleiche Fälle seien ihnen bis jetzt nicht bekannt. Das könne aber auch an der Scham der Betroffenen liegen, sich zu melden. Die Kapo warnt vor dieser Masche und empfiehlt, unbedingt Anzeige zu machen.

Radio SRF 1, Espresso, 25.06.2026, 08:10 Uhr

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