Bei einer Kontrolle von Edelmetallhändlern in der Stadt Zürich im November ist jeder zweite hängengeblieben: Sechs der 13 kontrollierten Betriebe haben laut Kantonspolizei Zürich gegen Gesetze und Pflichten verstossen. So hätten beispielsweise Bewilligungen gefehlt, oder in einem Fall habe der Händler eine nicht geeichte Waage benutzt. Alle beanstandeten Betriebe haben nun eine Strafanzeige am Hals.
Nachtrag 11.12.2025: In einer früheren Version des Artikels war die Rede davon, dass die Eidgenösssische Edelmetallkontrolle fehlbaren Händlern die Bewilligung entziehen kann. Dies ist nicht so, wegen einer Gesetzeslücke.
Das rät die Polizei
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Edelmetallankauf bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein. Die aktuelle Liste ist hier einsehbar.
Damit Sie Altgold nicht unter Wert verkaufen, holen Sie am besten Konkurrenzangebote ein. Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung. So können Sie sich vor Betrug schützen.