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Unfallversicherung Ein Unfall im Ausland kann hohe Kosten mit sich bringen

Mit der obligatorischen Unfallversicherung sind viele in den Ferien unterversichert. Vorsorgen lohnt sich.

Der Fall: Ein Hobbysportler verunfallt in seinen Finnland-Ferien und bricht sich das Wadenbein. Im Hotel wird er in die nächste Klinik verwiesen, wo er behandelt wird. Es ist eine Privatklinik. Noch am selben Tag verlässt er die Klinik mit einem Gipsbein und mit rund 1000 Franken weniger. Er muss die Behandlungskosten sofort begleichen, ist aber überzeugt: Die obligatorische Unfallversicherung wird ihm das Geld rückerstatten. Die böse Überraschung folgt zu Hause mit der Ablehnung der Kosten durch die Versicherung. Lediglich 30 Euro werden ihm erstattet. Und der Mann fragt sich: Wie kann das sein?

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Das bezahlt die obligatorische Unfallversicherung bei Unfällen im Ausland: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar und zeigen: Je nachdem sind nicht alle Kosten gedeckt und reissen ein Loch in die Kasse der Versicherten. Bei Unfällen in EU-Ländern, EFTA-Staaten und ein paar weiteren Ländern hat die Schweiz ein Sozial­versicherungs­abkommen unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Versicherten bei einem Unfall dieselben Leistungen erhalten, wie eine im Land wohnhafte Person. Behandlungen in einem Privatspital sind da praktisch ausgeschlossen. Im konkreten Fall hätte ein Finne für diese Konsultation von seiner Unfallversicherung in Finnland 30 Euro erhalten. Wegen des erwähnten Abkommens erhält auch ein Schweizer in diesem Fall bloss 30 Euro.

In welchem Land bin ich wie versichert?

Massiv höhere Gesundheitskosten in Übersee: In Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen mit der Schweiz bezahlt die Unfallversicherung eines Verunfallten die Behandlungskosten in einem öffentlichen Spital oder in einer anerkannten Arztpraxis. Jedoch höchstens doppelt so viel, wie dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. In Ländern wie den USA, Kanada, Japan, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Australien können die Kosten aber schnell in ein Vielfaches dieses Maximalbetrags laufen. Gleich verhält es sich mit Kosten für eine medizinisch notwendige Repatriierung: In solchen Ländern übersteigen die Kosten schnell das Limit der obligatorischen Unfallversicherung.

Eine Reiseversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung helfen: Ein Unfall ist immer auch eine Stresssituation. Wer eine Reiseversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abschliesst, muss sich bei einem medizinischen Notfall erst mal keine Gedanken machen und kann ins nächste Spital gehen. Egal, ob dies öffentlich oder privat ist.

Unfallversicherung im Ausland: Wichtige Tipps

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  • Speichern Sie wichtige Kontakte zur Versicherung vor der Reise im Handy ab
  • Informieren Sie die Versicherung möglichst schnell über den Unfall – je nachdem koordiniert die Versicherung das weitere Vorgehen
  • Lassen Sie sich Kostengutsprachen per Mail bestätigen

Radio SRF1, Espresso, 15.6.2026, 08:10 Uhr

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