Bei der Post können aktuell Briefe oder Pakete «klimaneutral» versendet werden: Automatisch erscheint beim Onlinedienst ein Kästchen mit Haken. Doch was genau heisst das? Für Kundinnen und Kunden sind solche Aussagen nicht immer klar.
Kommt hinzu, dass der Begriff «klimaneutral» seit März verboten ist: Der Bund buchstabierte das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aus und publizierte die entsprechende Vollzugshilfe. Sie macht deutlich, dass Klimaneutralität faktisch nicht bewiesen werden kann und daher irreführend sei.
«Anders als bei CO₂-Neutralität können Effekte der Klimaneutralität zum Beispiel fürs Wasser oder die Biodiversität nicht gemessen werden», erklärt Chantal Sempach. Sie leitet bei der Stiftung für Konsumentenschutz den Bereich Nachhaltigkeit, Energie und Mobilität und hat sich intensiv mit der Vollzugshilfe des Bundes auseinandergesetzt.
Vielen nicht bewusst, dass sie gesetzeswidrig handeln
Der Konsumentenschutz hat in den letzten Wochen knapp 30 Unternehmen angeschrieben, die mit dem Begriff «klimaneutral» nach wie vor werben. Die Auswahl erfolgte zufällig.
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«Rund ein Drittel der Firmen, die wir angeschrieben haben, haben ihre Kommunikation bereits angepasst», sagt Chantal Sempach. «Vielen war nicht bewusst, dass sie gesetzeswidrig handeln. Sie waren froh um den Hinweis.»
Zuerst reduzieren, dann kompensieren
Die neue Vollzugshilfe des Bundes klärt auch, unter welchen Umständen sich ein Unternehmen etwa «nachhaltig» nennen darf: «Eine Firma kann nicht einfach weniger Farbdrucke machen und sagen, sie seien nachhaltig», erklärt Chantal Sempach.
«Es muss wirklich eine deutliche Reduktion im Vergleich zu vor ein paar Jahren oder zu anderen Unternehmen der gleichen Branche sein», so Sempach weiter.
Post und Tilsiter werben mit «klimaneutral»
«Espresso» hat zwei Unternehmen angeschrieben, die der Konsumentenschutz auf seiner Liste hat: Tilsiter rühmt sich damit, als erster Käsehersteller «klimaneutral» zu produzieren.
Just nachdem «Espresso» nachfragt, verschwindet der entsprechende Eintrag auf der Webseite. Im Gespräch bestätigt die Geschäftsleiterin von Tilsiter, man sei erst durch den Konsumentenschutz und SRF auf die neue Vollzugshilfe aufmerksam geworden. Man wolle die Kunden auf keinen Fall täuschen oder gesetzeswidrig handeln.
Bei der Post sieht es etwas anders aus. «Klimaneutral» findet sich nach wie vor auf der Internetseite, aber auch etwa auf Fahrzeugen oder Briefkästen.
Auf Anfrage betont die Medienstelle, die Post wisse, dass man noch nicht am Ziel sei: «Wir haben im ganzen Land 20’000 Briefkästen, dort müssen wir Anpassungen machen, auf den Fahrzeugen ebenso. In einem Logistikbetrieb unserer Grösse braucht das eine gewisse Zeit.»
Auch gebe es in den nächsten Wochen einen komplett neuen Webauftritt. «Das haben wir genutzt, um das Wording entsprechend anzupassen. Wir wollen auf keinen Fall intransparent oder irreführend sein.»
Warum der «klimaneutrale Versand» nicht jetzt schon wegprogrammiert wurde, bleibt offen. Die Anpassung erfolge mit den aktuellen Schritten, so die Post. Bemerkenswert, weil eigentlich stehe die Post nämlich insgesamt bezüglich Klimaschutz gut da, so Chantal Sempach vom Konsumentenschutz: «Die Post kommuniziert im Allgemeinen sehr gut über ihre Nachhaltigkeitsziele und macht auch sonst sehr viel. Aber auch die Post muss Regeln einhalten.»