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Familie und Freizeit Air Berlin will Passagiere mit ungültigen Gutscheinen abspeisen

Acht Stunden musste ein Paar am Flughafen ausharren und auf den Rückflug warten. Dafür müsste ihnen Air Berlin eine Entschädigung von 1200 Euro bezahlen. Doch die Airline stellt nur einen Gutschein aus. Und der lässt sich nicht einmal einlösen.

Geschlagene acht Stunden mussten «Espresso»-Hörerin Dominique Salzlechner und ihr Partner auf dem Flughafen Düsseldorf ausharren. Weil sich ihr Abflug in Miami um zwei Stunden verspätet hatte, hob der Anschlussflug ohne sie ab.

Bei Verspätungen gibt es bis zu 600 Euro pro Passagier

Fluggastrechte

Zu Hause erfährt die 30-jährige Applikationstechnikerin, dass sie wegen der langen Wartezeit Anspruch auf eine Entschädigung hätte. Sie wendet sich umgehend an den Kundendienst der Air Berlin. Dort heisst es, man werde ihr 300 Euro pro Person bezahlen. «Das war mir zu wenig», erzählt Dominique Salzlechner. Laut der auf solche Fälle anwendbaren EU-Verordnung müsste Air Berlin die Passagiere nämlich mit 600 Euro pro Person entschädigen.

Schliesslich sichert Air Berlin 600 Euro pro Person zu und schickt Dominique Salzlechner eine Gutscheinsnummer. Einlösbar bei der nächsten Buchung. Ein halbes Jahr später ist es soweit. Doch Salzlechner wird enttäuscht. Der Gutschein lässt sich nicht einlösen. Nach mehrmaligem Anrufen will Air Berlin das Problem gelöst haben. Doch als Salzlechners Schwiegereltern den Gutschein wenige Monate später einlösen wollen, beginnt das ganze Spiel von vorne.

«Air Berlin will, dass die Kunden aufgeben»

Anlaufstellen für Passagiere

«Wieder hiess es, es gäbe ein Problem beim Gutscheinsystem». Für Salzlechner sind das faule Ausreden. «Man will die Kunden mürbe machen, damit sie aufgeben», ist sie überzeugt. Auf das Geld verzichten will sie allerdings nicht.

Das muss sie auch nicht. Denn laut Verordnung haben Fluggäste in solchen Situationen eine Entschädigung in bar zugute. Das bestätigt der Geschäftsführer der deutschen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin: «Niemand ist verpflichtet, einen Gutschein anzunehmen. Kunden haben Anspruch auf eine Entschädigung in bar». Ein Gutschein macht laut Klewe nur dann Sinn, wenn die Airline bereit ist, mehr zu bezahlen als vorgeschrieben. Das komme hin und wieder vor.

Gegenüber «Espresso» sagt Air-Berlin-Sprecherin-Theresa Krohn, die EU-Verordnung lasse offen, in welcher Form Passagiere für Verspätungen entschädigt werden müssten. Es sei das Recht einer Airline, einen Gutschein anzubieten. Lehne der Passagier ab, erhalte er eine Entschädigung in bar. Warum das bei «Espresso»-Hörerin Dominique Salzlechner bis jetzt nicht geklappt habe, werde abgeklärt.

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