Einmal ein Buch herausgeben: Der 62-jährige Hans-Peter Jucker aus Oberrieden (ZH) träumt seit Jahren davon. Nun hat er, der bis anhin nur Geschäftsbriefe verfasste, einen Liebesroman geschrieben. Und er staunt nicht schlecht: Kurz nachdem er sein Manuskript an acht Verlage verschickt hat, erhält er von zwei Verlagen viel Lob, eine Zusage und auch gleich einen Vertrag.
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«Als ich den ersten Brief las, dachte ich: wow, super», sagt Hans-Peter Jucker. Dann sei er auf den Haken gestossen: Er als Autor soll zuerst zünftig bezahlen.
Autor soll «Produktionsvergütung» zahlen
Der Verlag «Schweizer Literaturgesellschaft» mit Sitz in Zug verlangt von Hans-Peter Jucker eine «Produktionsvergütung» von gut 22‘000 Franken. Und gemäss dem Vertrag des Frankfurter «August von Goethe Literaturverlags» soll der Autor 7‘200 bis 20‘000 Franken «Publikationskosten» zahlen.
Der Frankfurter Verlag schreibt Hans-Peter Jucker dazu: «Es ist heute üblich, dass das Buchprojekt – wenn es in Druck, Werbung Vertrieb glänzen soll – vom Autor bzw. Autorin finanziell abgesichert wird.» Diese Behauptung stösst bei Autorenverbänden auf vehementen Widerspruch.
«Das ist keineswegs üblich», sagt Nicole Pfister Fetz. Die Geschäftsführerin des Verbandes «Autorinnen und Autoren der Schweiz» stellt klar, dass in der Regel der Autor eine Entschädigung vom Verlag erhält. «Im umgekehrten Fall übernimmt der Autor das ökonomische Risiko, das eigentlich der Verlag tragen müsste.»
Selbstzahlerverlage verbreiten «trügerische Illusion»
Für die Autorenverbände in der Schweiz, in Deutschland und Österreich sind solche Druckkostenzuschussverlage oder Selbstzahlerverlage zu einem grossen Problem geworden: Unerfahrenen Autoren werde vorgemacht, durch eine Zahlung an den Verlag kämen sie zu einem einfachen und schnellen Bucherfolg. Diese «trügerische Illusion» wollen die Verbände jungen Autoren nehmen. Ihr Aktionsbündnis «Fairlag» gibt Einsteigern Tipps und sagt, bei welchen Angeboten die Alarmglocken läuten müssten.
Vorsicht sei angebracht, wenn ein Verlag mit Anzeigen nach Autorinnen und Autoren suche, sagt Nicole Pfister Fetz von den «Autorinnen und Autoren der Schweiz»: «Das ist unüblich.» Besonders genau hinschauen müsse ein Autor auch, wenn ihm ein Verlag sehr rasch zurückschreibe, das Manuskript in höchsten Tönen lobe – und gleich eine Zahlung verlange.
Nur wer sicher ist, soll unterschreiben
Generell gilt laut Nicole Pfister Fetz: «Man sollte nie eine Vereinbarung unterschreiben, wenn man nicht ganz sicher ist, worauf man sich einlässt.» Für Auskünfte stehen Autorenverbände wie die «Autorinnen und Autoren der Schweiz» zur Verfügung.
Der Verleger der Schweizer Literaturgesellschaft, Rodja Smolny, sagt gegenüber «Espresso», es sei unbestritten, dass beim Modell seines Verlags der Autor das finanzielle Risiko trage: «Er trägt die Kosten der Dienstleistung, die er einkauft.» Man müsse sich gut überlegen, ob die Investition passt.