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Familie und Freizeit Elitepartner: Grundlose Mahnung an 102-Jährige

Jeanne Meyer wird von einer Anwaltskanzlei scharf gemahnt. Sie soll bei der Online-Partnervermittlung «Elitepartner.ch» ein Jahres-Abo gelöst, aber nicht bezahlt haben. Der Clou: Jeanne Meyer ist 102 Jahre alt und denkt nicht im Traum daran, einen Partner zu suchen.

In ihrem hohen Alter kann Jeanne Meyer ihre Korrespondenz nicht mehr selber erledigen. Das macht ihre Tochter Charlotte Blatter - sie ist 76.

Die Tochter staunte nicht schlecht, als sie in der Post einen Brief der Hamburger Anwaltskanzlei KSP Anwälte fand. Diese verlangte von Jeanne Meyer die sofortige Zahlung von 480 Euro.

Drohung mit gerichtlichen Schritten

Sie habe bei Elitepartner online ein Jahresabonnement abgeschlossen, aber trotz Mahnung nicht bezahlt. Für ihre Tochter eine absurde Vorstellung: «Meine Mutter denkt mit 102 Jahren sicher nicht an einen neuen Partner, sie trauert noch heute ihrem Ehemann nach.»

Ausserdem wisse die betagte Frau gar nicht, wie man einen Computer bedient. Trotzdem: Die Anwälte fordern von Jeanne Meyer die sofortige Zahlung von 480 Euro. Sonst werde man gerichtliche Schritte einleiten.

Polizei rät zum Nichtstun

Charlotte Blatter vermutet Betrüger hinter dem Brief und geht damit auf den lokalen Polizeiposten. Dort rät man ihr mehrfach, nichts weiter zu unternehmen.

Deshalb fragt sie bei der Kanzlei auch nicht nach, was es mit der Rechnung auf sich hat. Weil aber immer neue Mahnungen in den Briefkasten flattern, wendet sie sich an das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Abo unter falschem Namen gelöst

Eine Nachfrage bei Elitepartner zeigt: Jeanne Blatter ist tatsächlich Opfer eines Betrugs. Anna Kalisch von Elitepartner erklärt, es sei zu einem bedauerlichen Vorfall gekommen: «Jemand hat ein Abo gekauft und dabei Namen und postalische Adresse von Jeanne Meyer angegeben.»

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Man habe keine Hinweise auf einen Missbrauch gehabt. Bei Elitepartner ist es also offenbar möglich, unter falschem Nahmen ein Abo zu lösen und zu benutzen. Die Rechnung geht dann an eine falsche Person.

Der Betrug fiel längere Zeit nicht auf, weil sowohl Rechnung wie auch erste Mahnungen per E-Mail versendet wurden – an eine ebenfalls falsche E-Mail-Adresse.

Partnervermittlung nur mit Unterschrift gültig?

Es stellt sich die Frage, ob Verträge für solche Online-Partnervermittlungen überhaupt gültig sind. Der Artikel 406 des Schweizer Obligationenrechts verlangt für Partnervermittlungen die schriftliche Form – also eine Unterschrift.

Bei Online-Abschlüssen fehlt diese grundsätzlich. Die Partnervermittlungen, darunter auch Elitepartner, bestreiten allerdings, dass ihre Dienstleistung unter diesen Artikel fällt. In der Schweiz fehlt dazu bislang ein klärendes Gerichtsurteil.

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