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Familie und Freizeit Erste Hilfe: «Das Falscheste ist, nichts zu tun!»

Ein «Espresso»-Test zeigt Erstaunliches: Viele Autofahrer wissen auch Jahre nach dem obligatorischen Nothelferkurs noch, was bei einem Unfall zu tun ist. Doch sie hätten Angst davor, im Ernstfall Fehler zu machen. Fachleute sagen: «Das Falscheste, was man tun kann, ist gar nichts zu tun!»

Wie war das nochmal mit Seitenlage, Beatmung und Herzdruckmassage? Mindestens alle Autofahrerinnen und Autofahrer mussten lernen, wie man Erste Hilfe leistet. Wie gut wissen sie tatsächlich Bescheid?

«Espresso», das Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, macht den Test – im Parkhaus des «Wynecenters» in Buchs (AG).

Interview

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Wie die rechtliche Situation ist, wenn man bei der Ersten Hilfe etwas falsch macht, erklärt Rechts-Professor Walter Felllmann. Zum Artikel

Spezialisten des Schweizerischen Samariterbundes haben dort einen Unfall inszeniert: Eine Frau wurde mitsamt ihrem Einkaufswagen von einem rückwärtsfahrenden Auto angefahren. Nun liegt sie am Boden, bewegt sich nicht, antwortet nicht, atmet nicht. Was ist zu tun?

Keine Atmung? Direkt Herzdruckmassage!

Viele Passanten machen fast alles richtig. Zuerst verschaffen sie sich einen Überblick und sichern die Unfallstelle. Sie prüfen, ob die verunfallte Person ansprechbar ist und ob sie atmet.

Da beides nicht der Fall ist, alarmieren sie über die Nummer 144 den Rettungsdienst und beginnen mit der Herzdruckmassage, kombiniert mit Beatmung.

«Als Laie muss man heute nicht mehr den Puls messen. Man fängt besser direkt mit der Herzdruckmassage an, wenn ein Patient nicht ansprechbar ist und nicht mehr atmet», sagt der Nothilfe-Spezialist Christoph Meier vom Schweizerischen Samariterbund.

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Die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Passantinnen haben ihn beeindruckt: «Das konnten wir so nicht erwarten.»

Die Angst vor Fehlern

Die Laien-Retter waren froh, dass da nur eine Puppe auf dem Parkhaus-Boden lag. «Ich war so schon etwas aufgeregt», sagt ein Passant, «im Ernstfall wäre ich wohl noch viel aufgeregter und hätte auf alle Fälle Angst, etwas falsch zu machen.»

In einem Notfall nicht zu helfen, ist strafbar. Von einem Laien werde erwartet, dass er mindestens die einfachen Massnahmen ergreife, sagt der Luzerner Rechtsanwalt Walter Fellmann.

Als Beispiele nennt er die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung des Rettungsdienstes. Was das Gesetz in Sachen Erste Hilfe vorschreibt, erklärt Walter Fellmann im «Espresso»-Interview.

Für die Samariterin und Kursleiterin Gisela Weber ist indes klar: «Das Falscheste, was man tun kann, ist gar nichts zu tun.»

Wer sein Erste-Hilfe-Wissen auffrischen will, dem empfiehlt der Samariterbund folgende Angebote:

  • Gratis-App «Erste Hilfe» des Schweizerischen Roten Kreuzes
  • Nothilfekurs-Refresher: Dreistündiger Präsenzkurs
  • «eRefresher Nothilfe»: Kombination von Präsenz-Unterricht und Selbststudium
  • Ratgeber «Erste Hilfe leisten – sicher handeln», Gemeinschaftswerk verschiedener Organisationen

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