Wenn ein Gewächs aus fernen Ländern die Erinnerung an die schönen Ferien wachhalten soll, kann das Vorhaben am Zoll schnell ein Ende finden.
Pflanzenschutzinspektoren nahmen Touristen alleine im ersten Halbjahr 100 Pflanzen ab. 2010 waren es 50 im ganzen Jahr.
Vergehen gegen Pflanzenschutzvorgaben
Entdeckt wurden vor allem unerlaubte Pflanzen, aber auch Samen, Früchte, Gemüse und Schnittblumen. Die Pflanzen oder Pflanzenteile wurden aus verschiedensten Herkunftsländern eingeführt, am meisten jedoch aus Asien.
Was oft vergessen geht: Für viele exotische Pflanzen benötigt man Einfuhr-Dokumente oder es gelten gar Einfuhrverbote. «Grundsätzlich ist die Einfuhr möglich. Die Pflanze muss jedoch vom zuständigen Dienst des Ferienlandes kontrolliert und zertifiziert werden», sagt Andreas von Felten, Leiter des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes.
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«Ohne ein solches Zeugnis läuft gar nichts.» Bei der Einfuhr in die Schweiz wird dann noch ein zweites Mal kontrolliert.
Verheerende Folgen für Natur und Wirtschaft
Mit diesen strengen Vorgaben will der Bund verhindern, dass bekannte und unbekannte Schädlinge mit den Pflanzen in die Schweiz importiert werden. Einerseits gehe es darum, Schäden zu verhindern, die unbekannte Käfer, Fliegen und Insekten verursachen können.
Als jüngstes Beispiel nennen die Experten vom Bund die Kirschenfliege, welche durch ihre Fresstätigkeit die Qualität der hiesigen Kirschen massiv verringert. «Andererseits können mit Pflanzen aber auch Organismen importiert werden, die einheimische Gewächse verdrängen und diese so aussterben», erklärt Pflanzenschützer von Felten.
Das müssen Sie wissen
Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde aus der EU unterliegen keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Artenschutzpflanzen sind davon logischerweise ausgenommen.
Ebenfalls verboten ist der Import von Zwergmispeln Lorbeer-Glanzmispel. Beide Pflanzen sind mögliche Träger von Feuerbrandbakterien.
Vom Import von Grünzeug aus aussereuropäischen Ländern raten die Experten grundsätzlich ab. Wer gleichwohl Pflanzen aus exotischen Ländern heimbringen will, muss sich an die Pflanzenschutzverordnung halten und schon im Ausfuhrland ein Pflanzenschutzzeugnis organisieren. Gewisse Pflanzen dürfen aber auf keinen Fall in die Schweiz importiert werden (siehe Pflanzenschutzdienst)