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Passat
Legende: Keystone

Familie und Freizeit Familie beim Autokauf übers Internet reingelegt

Eine Familie sucht im Internet nach einem günstiges Occasionsauto. Ein privater Autoverkäufer meldet sich, die Parteien schliessen einen Verkaufsvertrag ab. Die Probleme beginnen, sobald die Familie dem Mann die erste Rate überwiesen hat.

Das Angebot klang verlockend. Ein VW Passat, knapp 200'000 Kilometer gefahren, drei Monate Garantie, frisch geprüft und das für 1800 Franken. Auf der Internetplattform tutti.ch suchte die vierköpfige Familie nach einem praktischen und vor allem günstigen Auto.

Verschiedene Anbieter meldeten sich – unter anderem auch ein Verkäufer aus Adliswil im Kanton Zürich. Man telefonierte miteinander, schrieb SMS und E-Mails. Alles klang seriös. Der Verkäufer habe sich grosszügig gegeben, sagt Andrea Vögeli, die Interessentin, gegenüber «Espresso».

Er helfe gerne, die Familie könne den Betrag auch in Raten abzahlen, habe er versichert und schickte einen Verkaufsvertrag. Die Familie freute sich auf den Wagen, unterschrieb und zahlte die erste Rate von 800 Franken ein. Der Verkäufer hatte vertraglich festgehalten, das Auto nach der ersten Anzahlung zu liefern.

Anzeige bei der Polizei

Von da an seien sie misstrauisch geworden, sagt Andrea Vögeli. «Auf einmal folgte eine Ausrede nach der anderen, warum er das Auto jetzt doch noch nicht liefern könne.»

Die Familie telefonierte immer wieder, der Verkäufer nahm das Telefon nicht ab das Handy war abgestellt oder sie werden vertröstet. Der Tonfall im SMS-Kontakt wird schärfer, Andrea Vögeli verlangt das Geld sofort zurück. Der Verkäufer sagt zu – bis heute aber ist kein Geld auf dem Konto der Familie eingetroffen.

Per Anwalt forderten Andrea Vögeli und ihr Lebenspartner die 800 Franken zurück, der eingeschriebene Brief kam jedoch ungeöffnet zurück. Sie erstatteten Anzeige bei der Polizei. Diese habe nicht zum ersten Mal von diesem Mann aus Adliswil gehört, erzählt Andrea Vögeli. Sie wartet bis heute auf das Geld.

Hat das Gericht das letzte Wort?

«Espresso» hat den Verkäufer aus Adliswil kontaktiert. In einer schriftlichen Stellungnahme betont er, es sei nie seine Absicht gewesen, das Auto nicht zu liefern.

Doch die Kaufinteressenten hätten unter der Gürtellinie kommuniziert und ihm sogar gedroht. Ein Gericht solle nun entscheiden, wem das Geld zustehe. Sofern man sich einige, könne man den Fall allenfalls auch aussergerichtlich beilegen.

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner mahnt davor, besonders bei grösseren Internetkäufen vorsichtig zu sein. Keinesfalls solle man eine Anzahlung leisten, wenn man weder den Verkäufer kenne noch den Gegenstand gesehen habe.

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