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Fussmatte mit der Aufschrift Welcome
Legende: Immer mehr Private öffnen ihre Türen und spielen Gastgeber für Reisende. Colourbox

Familie und Freizeit Ferien machen in privaten Betten

Hotels haben neue Konkurrenz: Private vermieten über spezialisierte Internet-Plattformen Gästezimmer oder gleich ihre ganze Wohnung an Reisende. Wer dabei nicht auf die Nase fallen will, sollte einige Regeln beachten.

Die Plattformen heissen beispielsweise Airbnb, Housetrip, wimdu, 9flats, gloveler oder roomsurfer. Registrierte User können darüber bei Gastgebern in aller Welt private Zimmer, Wohnungen und Häuser für kürzere und längere Aufenthalte buchen. Erfahrene User und Sicherheitsexperten empfehlen, dabei sämtliche Kommunikation und auch die Bezahlung über die Plattform laufen zu lassen. Dies garantiere einen gewissen Schutz vor Betrügern.

Aufschlussreiche Beurteilungen

Auf praktisch allen Plattformen beurteilen sich Gast und Gastgeber nach jedem Aufenthalt gegenseitig. Diese Beurteilungen sind oft sehr aufschlussreich. Es lohnt sich, sie jeweils genau durchzulesen. Zudem empfiehlt sich vor einer definitiven Buchung ein direkter Kontakt zwischen Gast und Gastgeber über die Plattform. So kann man sich «beschnuppern». Wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, lieber Nein sagen.

Gastgeber müssen Einnahmen versteuern

Wer als Gastgeber selber ein Zimmer oder die Wohnung vermieten möchte, sollte sich an etablierte Plattformen halten. Einige davon bieten ihren Gastgebern eine Versicherung für Schäden in der Wohnung. Je nach Kanton braucht es bereits ab dem ersten bezahlten Gästebett eine Bewilligung.

Bei Mietwohnungen muss zudem der Vermieter sein Einverständnis geben. Der Mieter muss ihn also unbedingt informieren. Auch darüber, zu welchen Bedingungen die Wohnung oder das Zimmer vermietet wird. Rechtlich ist das nämlich eine Grauzone, denn es ist nicht geklärt, ob dieses Vorgehen als Untermiete gilt und wieviel verlangt werden darf.

Und übrigens: Die Einnahmen aus der Vermietung von Gästezimmern oder der eigenen Wohnung als Ferienwohnung sollten als Einkommen versteuert werden.

Und noch etwas gilt es zu beachten: Je nach Kanton braucht der Gastgeber schon ab dem ersten Gästebett eine Bewilligung, wenn er Geld dafür verlangt. Zuerst sollte man sich also bei der kantonalen Behörde oder bei der Gemeinde informieren.

Als Gastgeber Grenzen setzen

Till Ramstein aus Basel beherbergt in seinem Gästezimmer regelmässig Gäste, welche sich über die Plattform Airbnb bei ihm melden. Er rät potenziellen Gastgebern im Interview mit «Espresso»: «Das Ganze ist ja doch sehr persönlich. Überlegen Sie sich daher genau, wo Sie gegenüber den Gästen Grenzen ziehen.» Diese soll man gegenüber den Gästen dann auch klar kommunizieren. Bis auf eine Ausnahme hat Till Ramstein nur gute Erfahrungen gemacht mit seinen Gästen. Vor die Tür setzen musste er noch keinen.

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