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Familie und Freizeit Geld zurück bei mangelhafter Ferienwohnung

Ein massiver Insektenbefall, ein undichtes Dach oder ein defekter TV: Wenn die Ferienwohnung Mängel aufweist, kann die Ferienlaune schon mal leiden. «Espresso» zeigt, welche Ansprüche man geltend machen kann und wie man am besten vorgeht.

Christian M. aus Appenzell hat beim Anbieter Interhome drei Nächte in einem Rustico oberhalb von Locarno gebucht. Leider ist die Ferienwohnung auch das Zuhause von hunderten von Ameisen.

«Die Ameiseninvasion machte auch vor dem Schlafzimmer nicht halt, das Rustico hat offenbar gröbere Mängel.» Vor der letzten Nacht hat Christian M. genug und zieht kurzfristig in ein Hotel um. Er geht davon aus, dass er die 130 Franken für die Nacht von Interhome zurückerhält.

Faule Ausrede «höhere Gewalt»

Interhome will von einer Rückerstattung allerdings nichts wissen. Die Hotelplan-Tochter schreibt ihrem Kunden, es handle sich beim Ameisenbefall um «höhere Gewalt»: «Wir können bedauerlicherweise nicht zur Verantwortung gezogen werden.»

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier .

Diese Argumentation überzeugt SR-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner nicht. «Ameisen in der Wohnung sind ein Mangel und definitiv keine höhere Gewalt. Zu dieser würden Naturkatastrophen zählen, gegen die man keine Vorkehrungen treffen kann.» Wenn das Mietobjekt hingegen einen Mangel hat, wie beispielsweise einen Ameisenbefall, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung.

Reiseombudsmann interveniert

Christian M. kontaktierte nach der unbefriedigenden Antwort von Interhome den Ombudsmann der Reisebranche. Nachdem sich dieser einschaltet, bietet Interhome eine Rückerstattung von 70 Franken an. Dieser Betrag entspricht der Grössenordnung, wie sie in einschlägigen Rückerstattungstabellen und Richtlinien (Frankfurter bzw. Kemptener Reiserechtstabelle) aufgeführt ist.

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«Espresso» konfrontiert Interhome, warum man erst auf Intervention des Ombudsmanns die Rückerstattung offeriert habe. Die Erklärung von Interhome-Mediensprecherin Bianca Gähweiler: «Im Reiserecht gibt es nicht immer ein klares richtig oder falsch. Ameisen in der Wohnung werden unterschiedlich wahrgenommen.»

3 Tipps

Was tun, wenn die Ferienwohnung Mängel aufweist

  1. Am besten, die Mängel sofort melden. Dem Vermieter, allenfalls auch der Ansprechperson vor Ort oder der Buchungsplattform wie beispielsweise Airbnb.
  2. Die konkreten Mängel fotografieren beziehungsweise filmen. So lässt sich auch später einfach dokumentieren, was am Mietobjekt nicht in Ordnung war.
  3. Nicht auf eigene Faust vor Ort eine Ersatzwohnung oder ein Hotel suchen. Auf diesen Kosten droht man später sitzen zu bleiben, sofern der Vermieter vorher nicht ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat

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