Der zehnjährige Labrador Moritz ist nicht mehr gut zu Fuss. Er leidet an Arthrose, hat Nierenprobleme. Besitzerin Alica Junker mutet ihrem Hund deshalb nicht mehr viel Bewegung zu.
Die Tiermedizinstudentin liess Hund Moritz kürzlich von ihrer Mutter auf ihren Namen umschreiben. Sie hat überhaupt nicht damit gerechnet, dass sie deshalb mit ihrem alten Hund in den obligatorischen Hundekurs für Neuhalter gehen muss.
«Eines schönen Tages schaute ich in den Briefkasten und es ist ein Brief von der Gemeinde drin gewesen», erzählt Junker. Sie war dann sehr überrascht, als sie die Aufforderung in den Händen hielt, die Unterlagen für einen obligatorischen Hundekurs einzureichen. «Ich bin aus allen Wolken gefallen», sagt sie.
Behörde ohne Gehör
Alica Junker hat bei den bei den Behörden reklamiert: Der Kurs mache in ihrem Fall gar keinen Sinn, er sei zu anstrengend für Moritz. Doch die Hundefachstelle des Kantons Basel-Landschaft zeigte kein Gehör für ihr Anliegen.
Per Mail wurde Alica Junker mitgeteilt, sie müsse in den obligatorischen Theorie- und Praxiskurs. «Ich habe geweint. Es ist mir total schlecht gegangen. Weil ich gewusst habe, wenn er jetzt zu fest spielt im Kurs, kann das für ihn auch gefährliche Folgen haben», erklärt Junker.
Seit dem 1. September 2008 gilt: Hundehalter müssen mit neuen Hunden in einen vierteiligen Praxiskurs. Wer erstmals einen Hund kauft, muss zudem einen vierstündigen Theoriekurs besuchen. Theorie- und Praxiskurs kosten je 140 Franken. Im obligatorischen Hundekurs der Hundeschule Saphyr in Wädenswil prüfen die Hundetrainer, wie die Tiere in alltäglichen Situationen reagieren.
Erste Prüfung: Eine Velofahrerin pedalt vorbei. Bleiben die Hunde brav sitzen? Die meisten Vierbeiner bestehen den Test. Eine weitere Prüfung: Die Trainerin läuft mit einem fremden Hund vorbei. Auch hier verhalten sich die Vierbeiner im Kurs tadellos.
Nicht nur Begeisterung
Seit dem 1. September müssen Neuhundehalter belegen können, dass sie den Kurs besucht haben. Wer keinen Nachweis hat, kann von den Behörden gebüsst werden. Schulleiter Herbert Röllin findet die Kurse sinnvoll. Die vier Praxisstunden allein würden aber nicht ausreichen, um Hunde zu erziehen. «Das Ziel dieses Praxiskurses ist, dass die Hunde uns Experten gegenüber zeigen können, wie sie sich verhalten», erklärt Röllin. Je nachdem sei dann eine weitere Ausbildung nötig.
Die Teilnehmerinnen des Kurses besuchen allesamt weitere Schulungen. Nicht alle finden die obligatorischen Kurse sinnvoll. «Ich habe einen gleichen Hund, der etwas jünger ist, mit dem muss ich das gleiche nochmals machen», erklärt eine Hundehalterin. «Und ich zahle gleich nochmals den ganzen Betrag. Und das finde ich persönlich nicht wahnsinnig gut.»
Eine andere Hundehalterin kritisiert: «Die Leute, die es nötig hätten, die Pitbull-Besitzer, welche die Kampfhunde haben, die gehen eh nicht in die Schule. Denen ist nämlich gleich, wenn sie eine Busse bekommen.»
Nachträglich befreit
Alica Junker hat für ihren Moritz nun beim Kantonstierarzt ein schriftliches Gesuch gestellt, um ihn vom Kurs zu dispensieren. Die Antwort der Behörde: Sie und Moritz werden vom Praxiskurs befreit. Den Theoriekurs muss sie aber besuchen. Die zuständige Direktion für Veterinärwesen im Kanton Basel-Landschaft sagt, es habe beim Fall von Alica Junker ein Kommunikationsproblem gegeben.