Familie Martino aus Basel mag Italien. In einem italienischen Restaurant im Baselbiet schwelgt Tosca Martino mit ihren beiden Kindern Fiamma und Furio in Erinnerungen. Sie essen feine Amaretti-Guetzli und schauen Fotos aus den Sommerferien im süditalienischen Apulien an.
Es wäre so schön gewesen - wenn sie auf dem Weg zum Bahnhof nicht noch zwei Carabinieri begegnet wären. Tosca Martino erinnert sich, dass die Carabinieri nur an den Ausweisen und am Bauchtäschlein des Familienvaters interessiert waren. In der Bauchtasche fanden sie ein Schweizer Sackmesser, erzählt Martino. «Sie klappten die Klinge hochdramatisch auf, hielten sie an die Handfläche und sagten dann sehr patethisch, das sei eine hochgefährliche Waffe und verboten in Italien.»
Keine Bagatelle mehr
Das Schweizer Sackmessermodell «Picknicker» von Victorinox ist in Italien selbstverständlich nicht verboten. Doch das interessierte die italienischen Beamten nicht. Der Familienvater erhielt wenige Wochen später eine eingeschriebene Strafanzeige aus Italien. Er hätte gegen das italienische Waffengesetz verstossen und sei wegen Tragens einer Waffe in der Öffentlichkeit angeklagt, hiess es im offiziellen Dokument. «Da haben wir gemerkt», sagt Tosca Martino, «das ist keine Bagatelle mehr, es geht jetzt weiter. Damit hätten wir wirklich nicht gerechnet.»
Zehn Tage Haft
Monate später folgte die offizielle Anklage wegen einer angeblich vorsätzlichen Straftat. Der angeklagte Familienvater musste vor Gericht. Tosca Martino kann es jetzt noch nicht glauben: «Der Staatsanwalt forderte zehn Tage Haft und eine Geldbusse von 150 Euro für das Tragen eines Sackmessers in einer Bauchtausche – und nicht in der Hand notabene.»
Schliesslich reiste der Familienvater sogar an den Prozess nach Süditalien. Ihm bliebe nichts anderes übrig, hätte seine Pflichtverteidigerin gemeint, denn sonst hätte er vor Gericht schlechte Karten.
Kaum Entschädigung bei Freispruch
Keiner rechnet damit, im Ausland angeklagt zu werden, sagt Reiseversicherungsexperte Vito Roberto. Aber wenn es einen trifft, kann es schnell mal sehr teuer werden. Besonders Strafrechtsfälle könnten durchaus zehn- bis hunderttausende von Franken kosten – selbst bei einem Freispruch, sagt der Professor für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen. «In einigen Ländern erhält man schlussendlich eine Entschädigung, wenn man freigesprochen wird. Aber auch eine solche Entschädigung deckt nur einen kleinen oder sehr kleinen Teil der Kosten, die man hatte.» Auf dem grössten Brocken bleibe man sitzen.
Kostspielige Umtriebe
So erging es auch Familie Martino. Der Vater wurde zwar freigesprochen. Doch das italienische Gericht übernahm weder Reise- noch Anwaltskosten. Keine schöne Ferienerinnerung. Tosca Martino ärgert sich: «Neben der ganzen Behördenwillkür und der Ohnmacht, die das ausgelöst hat, haben wir sehr viel Geld und Zeit verloren.» Über 2000 Franken haben die Umtriebe gekostet: Anwaltskosten, Flugspesen, Übernachtungen, Telefonkosten. Kein Wunder ist der Familie die Lust auf eine weitere Italienreise vergangen. Nicht mal die italienische Botschaft wollte zu ihrem Fall Stellung nehmen.