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Familie und Freizeit Kanichen: Kaum gekauft und schon krank

Ein Mann schenkt seiner Frau zwei Kaninchen. Kurz nach dem Kauf werden die Tiere schon krank. Wer haftet in solchen Fällen? Kassensturz spricht Klartext.

Stefanie Casanova mag kleine Langohren. Deshalb kaufte ihr Ehemann ihr vor eineinhalb Jahren beim Zoofachhändler Qualipet zwei Zwergkaninchen. Doch leider war die Freude für Stefanie Casanova nur von kurzer Dauer:«Schon in der Folgewoche mussten wir mit den Hasen zum Tierarzt, weil sie Schnupfen hatten».

Tierärztin Beatrice Burkhardt stellte die Diagnose Kaninchenschupfen. Eine Krankheit, welche tödlich verläuft. «Man kann die Tiere zwar mit Antibiotika behandlen, was sie nicht heilt, ihnen aber Linderung verschafft».

In der Folge taten Casanovas alles, um den Zwergkaninchen zu helfen.

Die Tierarztkosten belaufen sich auf knapp 900 Franken. Stefanie Casanova wollte, dass Qualipet alle Besitzer, welche zur selben Zeit beim Zoofachhändler Kaninchen gekauft hatten, warnt. Darauf ging Qualipet nicht ein, bot ihr aber an, die Tiere umzutauschen.

Das kam für Casanovas nicht in Frage, denn sie hatten die Kaninchen liebgewonnen. Qualipet entschädigte das Paar mit 200 Franken, was dem ursprünglich bezahlten Preis für die Kaninchen entspricht.

Rolf Boffa, Geschäftsführer von Qualipet, wehrt sich gegen den Vorwurf, er hätte kranke Tiere verkauft: «Alle Tiere stammen von Schweizer Züchtern, die wir schon lange kennen, und deren Zuchten regelmässig von Kantonstierärzten überprüft werden.»

Bei Qualipet kämen die Tiere zuerst ein bis zwei Wochen in die Quarantäne, und erst wenn alles in Ordnung sei, würden sie verkauft.

Infizierten Tieren sieht man oft nicht an, dass sie den Krankheitserreger des Kaninchenschupfens in sich tragen. «Die Inkubationszeit beträgt etwa 7 bis 14 Tage. Bei den Kaninchen von Frau Casanova müsste man also annehmen, dass die Tiere bereits im Laden infiziert waren,» sagt die behandelnde Tierärztin.

Stefanie Casanova musste vor drei Wochen Häschen Filou einschläfern lassen. Häschen Mogli behandelt sie nach wie vor mit Antibiotika.

Wenn klar ist, dass das Tier bereits im Laden infiziert wurde, so ist der Verkäufer verpflichtet, einen Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen. Dies betonte Rechtsexpertin Doris Slongo im Studio. Qualipet hat dies gegenüber Frau Casanova auch getan.

«Ausserdem muss der Verkäufer auch die erste Tierarztrechnung bezahlen, die ja entstand, weil der Käufer zuerst mal feststellen musste, ob das Tier schon beim Kauf krank war», führte Doris Slongo weiter aus. Dazu Walter Boffa, Geschäftsführer Qualipet: «Wir würden uns an der Tierarztrechung beteiligen, wenn die Tiere auch wirklich schon im Laden krank waren».

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