«Saisonabo» - das steht für unlimitiertes Skifahren. Nicht so in der Jungfrau-Region: Wer am Wochenende der Lauberhorn-Rennen alle Lifte nutzen will, muss draufzahlen. «Espresso»-Hörer Thomas Jeker ärgert sich, da er für das Abonnement knapp 900 Franken bezahlt hat.
Der Baselbieter ist treuer Gast in der Skiregion. Seit mehreren Jahren kauft er sich jeweils ein Saisonabonnement. Auch am Rennwochenende konnte er damit bisher die drei Lifte Innerwengen, Wixi und Lauberhorn benutzen.
Dieses Jahr muss er dafür neu bis zum Rennbeginn am Mittag ein Eintrittsticket für die Lauberhornrennen bezahlen: Je 35 Franken am Freitag und Samstag, 20 Franken am Sonntag. Für alle drei Tage müsste er 70 Franken bezahlen. Dies gilt seit diesem Jahr auch für Besitzer von Saisonabonnementen.
«Ich sehe das nicht ein. Ich will gar nicht in die Fan Zone - ich will lediglich auch am Vormittag Skifahren gehen und ins Bergrestaurant», sagt ein enttäuschter Thomas Jeker.
Treue Kunden als zusätzliche Einnahmequelle
«Wir wollen unsere Saisonabonnements-Besitzer nicht verärgern», sagt Patrizia Pulfer von den Jungfraubahnen auf Anfrage von «Espresso». Die steigenden Kosten für das Lauberhornrennen würden die Veranstalter und die Bergbahnen jedoch dazu zwingen, auch von den treuen Kunden Geld zu verlangen.
Wer die fraglichen Lifte vor den Rennen benutze, habe auch Interesse an den Rennen, rechtfertigt Patrizia Pulfer die neue Regelung.
Zudem handle es sich lediglich um drei Lifte, die jeweils am Morgen mit dem Abonnement alleine nicht benützt werden können. Alle anderen Lifte seien während des ganzen Rennwochenendes frei benutzbar.
Die Änderung habe man all jenen schriftlich mitgeteilt, die in vergangenen Jahren ein Saisonabonnement gelöst hätten, erklärt Patrizia Pulfer weiter. «Espresso»-Hörer Thomas Jeker sagt aber, er habe ein solches Schreiben nie erhalten.
Rechtlich auf wackligen Beinen
Die neue Regelung ist rechtlich umstritten. «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der Jungfraubahnen genau studiert: «Ich habe nirgends gesehen, dass die Betreiber sich eine Einschränkung des Angebots vorbehalten. Dies bedeutet, dass sie die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen.» Die Rechtmässigkeit der Regelung müsste jedoch ein Gericht beurteilen.