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Familie und Freizeit Mutter wartet fünf Jahre auf ihre Kinder

Fünf Jahre dürfen die Kinder einer Frau aus Santo Domingo nicht in die Schweiz – obwohl sie mit einem Schweizer verheiratet ist. Die Thurgauer Behörde findet immer neue Gründe, um den Familiennachzug zu verhindern. Ein Experte kritisiert die Behörde scharf.

Seit Jahren wartet Cristiana Hanslin darauf, dass die Kinder aus ihrer ersten Ehe in die Schweiz kommen dürfen. Doch das Thurgauer Migrationsamt hat den Familiennachzug zweimal abgelehnt. Ihre Kinder, zwei Töchter im Teenager-Alter und der 10-jährige Sohn, leben immer noch in Santo Domingo.

Erstes Gesuch abgelehnt

Cristiana Hanslin hat ihren Schweizer Ehemann vor acht Jahren in Santo Domingo kennengelernt. 2003 haben sie geheiratet. Kurt Hanslin sagt, er habe die Kinder seiner Frau schnell ins Herz geschlossen. Es war klar, dass er und seine Frau die Kinder in die Schweiz holen wollten.

Doch die Thurgauer Behörden haben das mehrmals verhindert. Die Enttäuschung von Kurt Hanslin ist gross: «Auf Biegen und Brechen will man verhindern, dass da eine Familienzusammenführung stattfindet.» Er kann nicht verstehen, dass man ihm das als Schweizer verweigern will.

Auch zweites Gesuch abgelehnt

2005 stellte das Ehepaar das erste Gesuch auf Familiennachzug, nachdem Cristiana Hanslin anderthalb Jahre in der Schweiz gelebt hatte. Das Thurgauer Migrationsamt lehnte ab mit der Begründung, das Einkommen des Ehepaares sei zu tief.

Nachdem sie alles so gemacht hatten wie von den Behörden verlangt, stellten Hanslins im Januar 2009 ein zweites Gesuch. Das Migrationsamt nahm sich 10 Monate Zeit, um zu einem Entscheid zu kommen. Der Bescheid: Gesuch abgelehnt.

Kurt Hanslin kann das nicht verstehen: «Wir haben uns angepasst. Die Umstände, die zur Ablehnung des ersten Gesuchs geführt hatten, haben wir verbessert.» Deshalb hat er beim Departement für Justiz und Soziales vom Kanton Thurgau rekurriert. Doch auch der Rekurs wurde abgewiesen.

«Gesetz nicht korrekt angewendet»

Für Marc Spescha, Anwalt und Experte für Migrationsrechts, ist klar: Die Thurgauer Behörden hätten den Nachzug der drei Kinder bewilligen müssen. Das Migrationsamt des Kantons Thurgau lasse sich «nicht selten von rechtsfremden Überlegungen leiten», kritisiert Anwalt Spescha. «Da geht es nicht mehr darum, Gesetze korrekt anzuwenden, sondern es machen sich Emotionen breit.» Aus irrationalen Gründen würden Gesuchsteller abgewiesen. Und das führe zu langwierigen Verfahren.

Vor zwei Jahren erlitt Cristiana Hanslin als Beifahrerin bei einem Autounfall schwere Verletzungen. Seither ist sie querschnittgelähmt. Ein Jahr nach dem Unfall konnte sie wieder zur Arbeit gehen. Mit den einschneidenden Folgen des Unfalls kommt Cristiana Hanslin gut zurecht, zu schaffen macht ihr, dass sie seit sieben Jahren ihre Kinder nur in den Ferien sieht: «Die Ungewissheit, wie lange wir noch warten müssen, macht mich traurig.»

Gericht korrigiert den Entscheid

Das Warten auf den Familiennachzug ist ein Wettlauf gegen die Zeit: Die Töchter werden immer älter, sie sind mittlerweile 15 und 17 Jahre alt. Im Frühjahr ist Cristiana Hanslin Schweizerin geworden. Trotzdem hat sich nichts getan, ihre Kinder leben nach wie vor bei der Grossmutter in Santo Domingo.

Im April 2010 hat das Ehepaar Hanslin den Fall ans Thurgauer Verwaltungsgericht weitergezogen. Jetzt erst –Ende November – hat das Gericht entschieden, dass die Kinder in die Schweiz kommen dürfen. Das Thurgauer Migrationsamt wollte weder zum Gerichtsentscheid noch zu den Vorwürfen Stellung beziehen.

Das Tauziehen um den Familiennachzug hat fünf Jahre gedauert. Es hat Cristiana und Kurt Hanslin Energie und viel Geld gekostet, bisher mussten sie 12 000 Franken für Anwaltskosten ausgeben. Geld, das sie lieber in die Zukunft der Kinder investiert hätten.

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