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Familie und Freizeit Schrebergarten: Zoff wegen alter Steinplatten

Nach über 20 Jahren muss Franz Suppiger seinen geliebten Garten aufgeben. Der Verpächter verlangt nun, dass er die Steinplatten auf dem Gelände auf eigene Kosten entfernen lässt. Kostenpunkt: Rund 3000 Franken. Dabei hat nicht Franz Suppiger die Platten verlegt, sondern sein Vorgänger.

Schon seit Wochen ist «Espresso»-Hörer Franz Suppiger daran, seinen Garten zu räumen. Alles muss weg: Pflanzenkübel, alte Eisenwaren und Pflanzenabfälle. Mehr als 20 Jahre hat Franz Suppiger den grössten Teil seiner Freizeit in seinem Garten in Zürich Wollishofen verbracht. Der Garten war seine Leidenschaft. Aber jetzt, mit 76 Jahren, macht der Rücken bei der Gartenarbeit nicht mehr mit.

Sämtliche Platten im Familiengarten müssen entfernt werden

Franz Suppiger hat deshalb seinen Pachtvertrag gekündigt. Im Oktober wurde der Garten durch Vertreter des Familiengartenvereins Zürich Süd inspiziert. Er müsse den Garten vor der Abgabe «instand stellen», wurde dem Rentner beschieden.

Sämtliche Gehwege aus Stein- und Betonplatten seien zu entfernen. Auf seine Kosten. Der Familiengartenverein voranschlagt Franz Suppiger Kosten von rund 3000 Franken.

Damit ist dieser aber nicht einverstanden: «Ich habe den Garten vor 20 Jahren von meinen Schwiegervater übernommen». Die Platten habe der Schwiegervater vor 50 Jahren verlegt. Suppiger sieht nicht ein, dass er Platten entfernen lassen soll, die er bereits so übernommen hat.

Gussbetonblatten sind nach der neuen Bauordnung nicht mehr erlaubt

In Instandstellungsprotokoll, welches anlässlich des Rundganges im September angefertigt wurde, verweist der Familiengartenverein Zürich Süd auf die Nutzungs- und Bauordnung für Kleingärten (KVO) der Stadt Zürich. Nach dieser Verordnung sind solche Platten in Kleingärten nicht erlaubt.

Doch ist diese Verordnung erst 2008 in Kraft getreten. Dazu kommt, dass die Verordnung nur die Nutzung der Gärten regelt, nicht aber allfällige finanzielle Forderungen zwischen Pächtern und Verpächtern.

Leere Gemüsebeete im Winter
Legende: Gemüsebeete im Garten von Franz Suppiger. SRF

Diese Fragen sind im Obligationenrecht geregelt, in den Bestimmungen zu Miete und Pacht. Grundsätzlich brauche es für grössere Veränderungen und Umbauten eine Bewilligung, sagt Felicitas Huggenberger, Geschäftsführerin des Zürcher Mieterinen- und Mieterverbandes.

Ob der Schwiegervater von Franz Suppiger eine solche Bewilligung hatte, weiss niemand. Er hat den Garten kurz nach dem 2. Weltkrieg übernommen, vor etwa 70 Jahren. Akten sind nirgendwo mehr zu finden.

«Was der Familiengartenverein verlangt, ist rechtsmissbräuchlich»

Dennoch ist Felicitas Huggenberger der Ansicht, Franz Suppiger könne nicht für die Instandstellung haftbar gemacht werden. «Wenn der Verein eine Veränderung während so langer Zeit nicht beanstandet, kann er nicht jetzt einen Rückbau verlangen. Das wäre rechtsmissbräuchlich.»

Nach der Intervention von «Espresso» kommt Bewegung in die Sache. Der Vorstand bietet Franz Suppiger an, man werde die Platten mit einem Frondienst selber entfernen. Suppiger müsse aber für die Kosten der Mulde aufkommen und pro Person pro Tag 60 Franken bezahlen. Wenige Tage später ein neues Angebot: Franz Suppiger soll nur noch die Kosten für die Mulde bezahlen.

In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt Monika Kistler, Präsidentin der Familiengartenvereins Zürich Süd, der Kostenvoranschlag über 3000 Franken sei eine Schätzung gewesen. In diesem Betrag inbegriffen sei nicht nur die Entsorgung der Platten gewesen, sondern auch weitere Abfälle und die Instandsetzung des Gartens.

Franz Suppiger ist bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Aber ausnützen lassen will er sich nicht. Ob es nach monatelangem Hin und Her zu einer Einigung kommt, ist im Moment noch offen. Franz Suppiger wird nach den Weihnachtsferien Offerten einholen. Kommt es auch dann zu keiner Einigung, wird er die Sache möglicherweise vor die Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen bringen. Riskieren tut Franz Suppiger nichts. Das Verfahren ist kostenlos.

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