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Familie und Freizeit Skipass-Rückerstattung: In Zermatt ist Schluss mit Kulanz

Der Skiort am Matterhorn stösst Stammkunden vor den Kopf: Nach einem Unfall genügt das Arztzeugnis nicht mehr, um an der Kasse eine Entschädigung für den ungenutzten Skipass zu erhalten. Die Kunden müssen versichert sein, sonst gehen sie leer aus.

«Hat das Zermatt wirklich nötig?», fragt sich ein Stammgast, der sich erfolglos um eine Rückerstattung des Wochen-Skipasses für seinen Schwager bemühte. Dieser war bereits am zweiten Tag der gemeinsamen Ferien verunfallt, das über 400 Franken teure Skiticket wurde also obsolet.

Ein anderer Gast – auch er macht seit Jahren in Zermatt Ferien – verunfallte auf der Piste schwer, lag danach wochenlang im Spital. Auch ihn liessen die Zermatter Bergbahnen abblitzen: Er müsse sich via Versicherung um sein Geld bemühen. Ohne Versicherung, kein Geld. «Das ist ja nicht normal», findet der Betroffene gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

«Espresso»-Rechtsfrage:

«In der Branche üblich»

Doch, das sei normal, beziehungsweise in der Reisebranche üblich, entgegnet Valérie Perren, Mediensprecherin der Zermatt Bergbahnen AG: «Wir haben hier nur das eingeführt, was auch sonst in der Branche gilt.» Das heisst, der Kunde müsse sich darum kümmern, dass er ausreichend durch eine Versicherung geschützt sei. Manche Leute seien ja unter Umständen schon abgesichert, wenn sie ihren Skipass mit der Kreditkarte bezahlen würden, so Perren. Dazu wird der Kundschaft an den Kassen eine Zusatzversicherung empfohlen. Sie kostet drei Franken extra pro Tag. Die Mediensprecherin betont, das sei kein Muss, sondern für jene Leute gedacht, die nicht ausreichend versichert seien.

Es dürfte aber wohl den einen oder anderen Gast geben, der aus Unsicherheit über seine Versicherungsverhältnisse einfach mal die drei Franken zusätzlich zum ohnehin teuren Ticket löst, auch wenn er dies gar nicht nötig hätte. Rechtlich gesehen ist das Vorgehen der Zermatter Bergbahnen korrekt. Ein Betrieb kann seine Geschäftsbedingungen ändern. Ob das Verhalten gegenüber treuen Stammkunden auch kundenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Die einen machen es gleich, andere sind unbürokratisch

Jedenfalls gibt es auch andere Skigebiete, die bei den Rückerstattungen strenger geworden sind: Verbier beispielsweise, oder Crans Montana. Bei anderen – zum Beispiel in Arosa, Engelberg oder im Hoch-Ybrig – bleibt man auch weiterhin kulant, es genügt ein Arztzeugnis, um Geld zurückzuerhalten. Bei den Titlis-Bahnen heisst es auf Anfrage, man sei gar gänzlich unbürokratisch, wenn jemand im Rettungsschlitten abtransportiert worden sei.

So oder so: Wer sich Ärger ersparen will, tut gut daran, sich vor den Skiferien zu informieren und dann allenfalls seinen Versicherungsschutz zu prüfen.

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