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Sturmwarnung an Seen: Schwierige Prognosen
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Familie und Freizeit Sturmwarnung an Seen: Prognosen schwierig

Im Sommer wird an den Schweizer Seen immer wieder Sturmwarnung gegeben – zu erkennen an den orangen Blinklichtern. «Espresso» hat sich ans Wasser begeben und erklärt, was hinter diesem Warnsystem steckt.

Die Blinklichter warnen vor starken Winden. Bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 46 Kilometern pro Stunde wird auf Schweizer Seen die Sturmwarnung ausgelöst.

Die Meteorolgen von «Meteo Schweiz» beobachten die Wetterentwicklung und informieren dann die Kantonspolizeien der entsprechenden Seen. Diese schalten die Sturmwarnungslampen an. Am Bodensee wird eine allfällige Sturmwarnung zudem mit dem deutschen Wetterdienst abgesprochen. Dabei kommen zwei verschiedene Warnstufen zum Einsatz: Bei der Vorwarnung oder Vorsichtsmeldung blinkt das orange Licht 40 Mal pro Minute. Es macht Schiffsführer darauf aufmerksam, dass mögliche Gefahren drohen. Bei einer Sturmwarnung mit Windgeschwindigkeiten über 46 Stundenkilometern (25 Knoten) blinkt das Warnlicht 90 Mal pro Minute.

Viele Warnungen sind überflüssig

Pro Jahr löst «Meteo Schweiz» über 1200 Sturmwarnungen aus, verteilt auf alle Schweizer Seen. Dabei sind etwa 40 Prozent überflüssige Warnungen. Umgekehrt fehlt bei 50 Prozent der Stürme auf einzelnen Seen eine Warnung. «Diese Zahlen sind so hoch, weil lokale Ereignisse wie Gewitter oder Föhn nur schlecht vorausgesagt werden können», sagt Meteorologe Daniel Murer. Er ist bei «Meteo Schweiz» für die Warnkoordination zuständig. Wenn eine Sturmwarnung ausgelöst wird, werden immer alle Warnlampen auf den Seen eingeschaltet. Auf dem Bielersee sind beispielsweise 5 Warnleuten installiert, auf Zürichsee sind es 10. Die Warnleuchten sind so positioniert, dass man von jeder Stelle des Sees ein Warnlicht sehen kann. Auf dem Bielersee werden pro Jahr bis zu 6 Sturmwarnungen ausgelöst.

Bei Sturmwarnung möglichst Wasser verlassen

Eine Sturmwarnung bedeutet für den Schiffsführer, dass er sein Schiff und seine Mannschaft auf einen Sturm vorbereiten oder zur Sicherheit in den Hafen zurückkehren soll. «Es ist aber kein Fahrverbot», sagt Fritz Brünisholz, Fachbereichsleiter Seepolizei der Berner Kantonspolizei. Jeder Schiffsführer sei selber für seine Sicherheit verantwortlich. Wenn aber ein Boot bei Sturmwarnung in Seenot gerät und gerettet werden muss, kann die Seepolizei den Bootsbesitzer zur Kasse bitten. Für Schwimmer bedeutet die Sturmwarnung, dass sie aus dem Wasser gehen sollten.

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