Konsumenten kaufen heutzutage Billette für Rock-, Oper oder Sportveranstaltungen häufig übers Internet. Auch Jannik Brunschwiler aus Sirnach im Kanton Thurgau besorgt sich für die Fussballspiele des FC St. Gallen regelmässig die Eintrittskarte übers Internet. Ihn ärgert, dass er zum Ticketpreis noch zusätzlich eine Gebühr bezahlen muss.
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«Drucke ich mein Billett zu Hause aus, so muss ich beispielsweise bei Ticketcorner dafür 3 Franken 50 bezahlen», sagt «Kassensturz»-Zuschauer Jannik Brunschwiler. Man lasse den Kunden die Arbeit machen und verlange dafür noch Geld.
Ticketcorner begründet die Gebühren für «print at home»-Tickets mit Investitionen für die elektronische Zutrittskontrolle der e-Tickets. «Diese ist notwendig, da elektronische Tickets mehrfach gedruckt oder kopiert und am Eingang nicht visuell kontrolliert werden können.»
Ticketcorner ist kein Einzelfall
Auch andere Ticket-Anbieter verlangen eine sogenannte «print at home»-Gebühr. Ticketportal beispielsweise verrechnet je nach Veranstaltung pro Ticket bis zu einem Franken.
Ebenfalls einen Franken pro Billett zahlt, wer diesen Sommer ans Open-Air St. Gallen will und sein Ticket zu Hause ausdruckt. Sogar für renommierte Konzertsäle, wie beispielsweise das KKL Luzern fallen für Billette übers Internet immer noch zusätzliche Gebühren an.
Kunde zahlt immer mehr als angegeben
Das Problem erinnere an die früheren Lockvogelpreise bei Flugtickets sagt Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Zum angegebenen Preis komme immer noch eine Gebühr hinzu. Jetzt würden Ticketverkäufer eine ähnliche Taktik anwenden.
Aber auch für diese gelte die sogenannte Preisbekanntgabeverordnung. Diese besagt, dass dem Kunden der Preis bekannt gegeben werden muss, den er am Schluss auch zu bezahlen habe, sagt Guido Sutter. «Dies ist der sogenannte Gesamtpreis, der alle irgendwelche Nebenkosten, Zuschläge, und Gebühren beinhalten muss.»
Ticketverkäufer verstossen gegen das Gesetz
Doch dies ist bei Ticketcorner nirgends möglich. Es fallen immer zusätzliche Gebühren an. Das verstosse gegen das Gesetz, sagt Guido Sutter. Ticketcorner widerspricht und sieht keinen Gesetzesverstoss.
Man kommuniziere immer den offiziellen Verkaufspreis des Veranstalters, welcher an der Abendkasse (ohne Vorverkauf) erhältlich sei, schreibt Ticketcorner. «Benutzt der Kunde den Ticketvorverkauf, so werden ihm unterschiedliche Versand- und Zustellungsoptionen angeboten, die nicht für jede Veranstaltung gleich sind.»
Nun schreiten die Behörden ein
Für Guido Sutter ist klar: Kunden müssen mindestens eine Möglichkeit haben, das Billett zum angegebenen Preis zu kaufen. Das Seco plane deshalb noch in diesem Sommer eine «Aufklärungskampagne» gegenüber der Ticketbranche. «Wir werden die Ticket-Anbieter verpflichten, die Billette zu diesem Preis zu verkaufen, der auch auf dem Ticket aufgedruckt ist», sagt Guido Sutter im «Kassensturz».
Dass dies möglich ist, zeigt beispielsweise Starticket: Beim «print at home»-Ticket fällt keine zusätzliche Gebühr an, wenn der Kunde per E-Banking bezahlt. Ebenfalls bei der Ticketagentur Ticketino entstehen bei Online-Tickets keine Gebühren.
Häufig keine Wahlfreiheit
Konsumenten können jedoch häufig nicht frei wählen, bei welchem Ticket-Anbieter sie ihr Billett kaufen wollen. Das hat Jannik Brunschwiler auch schon oft erfahren.
Ähnlich einer Monopolstellung hätten die Ticket-Anbieter oftmals das alleinige Verkaufsrecht für eine bestimmte Veranstaltung. «Man kommt bei Ticketcorner gar nicht um diese Gebühr von 3 Franken 50 herum, wenn man es zu Hause ausdrucken will.»