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Familie und Freizeit Tripadvisor: Bei kritischen Hotel-Bewertungen droht Anzeige

Nach einer kritischen Bemerkung auf dem Online-Portal Tripadvisor bekommt ein «Espresso»-Hörer Post vom Anwalt des Hotels. Wenn er die Bemerkung nicht lösche, werde man ihn wegen «Diffamierung» anzeigen. Tatsächlich: Man muss Bewertungen so formulieren, dass sie klar als Meinung zu erkennen sind.

Man solle sich eine Auszeit am Pool gönnen, steht auf der Homepage des Hotels geschrieben – neben idyllischen Landschaftsbildern. Das Hotel sei die richtige Adresse für «Designliebhaber» und Naturfreunde.

Genau das richtige für ein erholsames Wochenende, dachte sich «Espresso»-Hörer Chris Inderkum. Er verglich die Hotel-Bewertungen in verschiedenen Online-Portalen und buchte schliesslich für sich und seine Freundin ein Wellnesswochenende.

Die Beurteilung sei «Schmähkritik», schreibt der Anwalt

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Doch das Paar wurde enttäuscht. Man habe mehr von einem Viersternhotel erwartet, erzählt der 29-Jährige Aussendienstmitarbeiter. Der Wellnessbereich sei nicht sehr gross gewesen, das Wasser zu kalt und der Whirlpool zu klein.

Wieder zu Hause schrieb Inderkum auf dem Bewertungsportal Tripadvisor: «Das Hotel ist im Eingangsbereich und an der Bar sehr stylisch, aber überall sonst sehr abgewohnt und hat nicht viel mit einem Design-Hotel zu tun. Das Hotel eignet sich für Aktivurlauber, da der Wellnessbereich sehr klein ausfällt, und der Innenpool ist wenig einladend.»

Zwei Wochen später findet Chris Inderkulm ein Schreiben einer tiroler Anwaltskanzlei im Briefkasten. Die Bemerkungen auf Tripadvisor seien unwahr und für das Hotel «grob schädigend». Die Grösse der Wellnessanlage und auch die Ausstattung der Zimmer seien auf der Homepage genau beschrieben und daher bei der Buchung bekannt gewesen, argumentiert der Anwalt. Was Inderkum hier mache, sei nichts anderes als ungerechtfertigte «Schmähkritik».

Anbieter wollen kritische Konsumenten zum Schweigen bringen

Der Anwalt setzt Chris Inderkum eine Frist von fünf Tagen, um den Eintrag zu löschen. Ansonsten werde man rechtliche Schritte einleiten, und zwar «strafrechtlicher, als auch zivilrechtlicher Natur».

Pikant: Inderkum ist kein Einzelfall. Auf der Homepage von Tripadvisor berichten weitere User von ähnlichen Erfahrungen mit anderen Hotels. Offenbar kommt es nicht selten vor, dass Anbieter per Anwaltsschreiben kritische Konsumenten zum Schweigen bringen wollen.

Inderkum ist konsterniert. Vor allem, weil sein Eintrag den Richtlinien von Tripadvisor entspricht. «Ich habe nur meine Meinung gesagt. So etwas ist doch nicht strafbar.» «Stimmt», erklärt Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent für Tourismusrecht an der Hochschule Luzern. Wer nur seine Meinung schreibe und diese auch als Meinung kennzeichne, bekomme keine Probleme. «Heikel wird es aber, wenn jemand seine Meinung als Tatsache darstellt und diese dann einer Überprüfung nicht Stand hält».

«Ich-Botschaften» sind harmlos

Konkret: Wer schreibt, das Zimmer sei nur gerade 10 Quadratmeter gross, wird sich keine Probleme einhandeln, wenn das Zimmer wirklich diese Fläche aufweist. Wer dagegen schreibt, das Zimmer sein nicht grösser als eine «Besenkammer» kann sich eine Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln.

Reto Ineichen rät deshalb, Bewertungen wann immer möglich in «Ich-Botschaften» abzufassen. Zum Beispiel: «Mir war das Wasser zu kalt, die Suppe zu salzig …» (statt: «Das Wasser war zu kalt oder im Restaurant gab es nur Schlangenfrass»). Nur so könne man sich vor rechtlichen Auseinandersetzungen schützen.

Tripadvisor will gegenüber «Espresso» nur schriftlich Stellung nehmen. «Wir sind entschieden gegen jeden Versuch von Unternehmenseigentümern, Bewerter zu schikanieren oder einzuschüchtern.»

Screenshot
Legende: Eingabemaske bei tripadvisor. SRF

Laut Tripadvisor verletzen solche Einschüchterungsversuche die Richtlinien und könnten zu Sanktionen wie Markierung auf der Site oder einer Sperrung führen. Betroffene sollten sich deshalb melden. In rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Konsumenten und Anbietern will sich Tripadvisor jedoch nicht einmischen.

Im Zweifelsfall rechtliche Beratung suchen

Chris Inderkum hat keine Lust auf Juristenknatsch. Er hat seinen Eintrag gelöscht. Für ihn ist klar, dass er nie wieder ein Hotel buchen wird, das rechtlich gegen kritische Gäste vorgeht.

Wer wie Chris Inderkum nach einer kritischen Bemerkung auf einem Bewertungsprotal Anwaltspost bekommt, sollte den Vorfall dem Portal melden und sich über das weitere Vorgehen rechtlich beraten lassen. Vor allem, wenn einem Brief eine so genannte Unterlassungserklärung beiliegt, die man unterschrieben sollte.

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