Wie kam es zu Problemen bei der Umstellung bei dieser Behörde?
Christoph Häfeli: Es ist klar, dass ein solcher Wechsel mit Anfangsschwierigkeiten verbunden ist. Es braucht drei bis vier Jahre, bis die Abläufe stimmen. Die Aufgaben dieser Behörde sind zudem vielfältiger und anspruchsvoller geworden. All das führt zu einer Holperstrecke.
Wie wird mit dem neuen Gesetz ein Beistand ausgewählt?
Häfeli: Bestimmt wird der Beistand von der Behörde. Das neue Gesetz nennt aber zwei Bedingungen: Die betroffene Person muss gefragt werden, ob sie einen Vorschlag habe für einen Beistand. Zweitens müssen die Wünsche der Angehörigen angehört werden.
Was ist sonst noch Pflicht im neuen Gesetz?
Häfeli: Wenn zu einer Beistandschaft zusätzlich die Vermögensverwaltung kommt, muss zwingend ein Inventar aller Vermögenswerte aufgenommen werden. Da gibt es klare Standards: Das Inventar muss vom Beistand zusammen mit der betroffenen Person und den Angehörigen gemacht werden. Es wird eine Liste erstellt, welche von den Behörden genehmigt werden muss. Danach wird die Liste der Person zugestellt.
Was können Angehörige tun, wenn von der Inventarliste etwas fehlt?
Häfeli: Dann können Angehörige eine Rüge bei der Behörde machen. Diese muss dem nachgehen.
Können Angehörige den Beistand auswechseln lassen/ selber stellen?
Häfeli: Nein. Sind Angehörige mit dem Beistand unzufrieden, können sie bei der Behörde Beschwerde einlegen. Sie können beantragen, dass der Beistand ausgewechselt wird. Die Behörde muss prüfen, ob der Beistand die Pflichten erfüllt. Es braucht aber viel, dass das Mandat dem Beistand entzogen wird.
Haben Angehörige Recht auf Akteneinsicht bei Beistandschaft?
Häfeli: Nein. Der Beistand ist den Behörden Rechenschaft schuldig. Er schreibt dazu Berichte. Dritte – auch die Angehörigen – haben kein Anspruch auf Akteneinsicht während des Mandats. Es steht dem Beistand frei, trotzdem Informationen weiter zu geben.