Gerade in der Vorweihnachtszeit ziehen Volksläufe tausende Hobbysportler an. Der Zürcher Silvesterlauf verbucht jedes Jahr einen neuen Teilnehmerrekord, ähnlich beliebt ist die Escalade in Genf.
Und wer schon dabei war, weiss: Wenige Tage nach dem Rennen bringt der Briefträger ein Couvert, darin steckt eine Portrait-Fotografie des Läufers. Dabei liegt auch eine Rechnung über rund 13 Franken für das Foto, wenn man denn dieses behalten möchte. Sonst solle man das Couvert samt Inhalt an den Absender zurücksenden, portofrei, heisst es im Begleitschreiben.
«Das Foto darf man behalten, auch ohne zu bezahlen»
Mit diesen Fotos verhalte es sich ähnlich wie mit den Sendungen von karitativen Institutionen, erklärt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Laut Gesetz ist es so, dass ich Waren, die ich erhalten, aber nie bestellt habe, behalten kann oder wegwerfen darf. Ich bin also nicht verpflichtet, diese zurückzuschicken oder gar zu bezahlen.»
Zwei Ausnahmen gebe es allerdings: Wenn es sich um sehr wertvolle Ware handelt oder um ein offensichtliches Missverständnis.
AGB akzeptieren heisst nicht Foto bestellen
Die rund 20'000 Läuferinnen und Läufer am Silvesterlauf Zürich beispielsweise erklären sich durch die Anmeldung einverstanden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darin heisst es: «Ohne schriftliche Mitteilung an uns bis eine Woche vor dem Event dürfen Namen, Post und E-Mail-Adresse an Partner, zum Beispiel Foto- und Videoservice, für Dienstleistungen oder Werbezwecke weitergegeben werden.» Das heisst also, dass diese Fotofirmen zu jeder Startnummer die persönlichen Daten des Läufers erhalten.
Laut Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner bedeutet dieses Einverständnis aber noch lange nicht, dass ein Läufer damit gleichzeitig einverstanden ist, dass man ihm ein Foto schickt, gegen Rechnung.
Veranstalter und Fotofirmen wissen, wie die Rechtslage ist
Auf Anfrage bei Alphafoto und Foto Spielmann – den beiden grössten Schweizer Fotofirmen an Volksläufen – heisst es, man wisse schon, dass man niemanden zwingen könne, für das Foto zu bezahlen.
Felix Brunner ist Geschäftsführer bei Alphafoto: «Wir weisen die Läufer ja auch darauf hin, dass sie das Foto kostenlos zurücksenden dürfen.» Etwa ein Drittel tue dies auch, ein weiterer Drittel behalte das Foto und bezahle dafür das Geld per Rechnung ein: «Und etwa ein Drittel behält das Foto und bezahlt nicht.»
Trotzdem gehe die Rechnung für das Unternehmen auf. Auch Foto Spielmann verkauft so seit rund 40 Jahren Fotos von Sportlerinnen und Sportlern an Volksläufen.